hier: Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan
Nr. 28 für den Bereich „Bahnhofstraße/Eisenbahn/Fritz- Reuter-
Straße/Verbindungsweg“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung geändert.
Der Entwurf der 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr.28 in der Fassung vom Februar 2023 wird
gebilligt.
Der betroffenen
Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Sachdarstellung und Begründung:
Dieser Tagesordnungspunkt ist im SRPU vom 04.05.2023 vertagt worden. Es sollte eine Verträglichkeit zur Erweiterung der Verkaufsfläche um ca. 230 m² nachgewiesen werden. Das Büro „bulwiengesa“, welches die Einzelhandels-, Potenzial- und Tragfähigkeitsanalyse für die Stadt Boizenburg 2021 aufgestellt hat, hat die Verträglichkeit mit beiliegendem Schreiben vom 20.10.2023 bestätigt.
Anlass
für die 4. Änderung des Bebaungsplanes sind die Erweiterungsabsichten des
Lebensmittelmarktes „NORMA“. Dieser Lebensmittelmarkt nimmt eine wichtige
Nahversorgungsfunktion in der Stadt Boizenburg, hier besonders am Bahnhof ein.
Daher ist es wichtig, diesen Standort kundenfreundlich und wettbewerbsfähig zu
entwickeln. Es sind an drei Gebäudeseiten Anbauten geplant, durch die u. a.
eine Erweiterung des Verkaufsraumes angestrebt wird. Die Verkaufsraumfläche
soll um ca. 230 m² auf max. 1410 m² vergrößert werden. Zur Umsetzung dieser
Planung ist es erforderlich, die Baugrenze zu ändern, die Größe der
Verkaufsraumfläche anzupassen sowie die Grundflächenzahl zu erhöhen.
Der Bebauungsplan Nr. 28 ist seit dem 06.07.2006
rechtsverbindlich. Seitdem hat der Bebauungsplan drei Änderungen erfahren. Die
1. Änderung ist seit dem 03.06.2010 rechtsverbindlich, die 2. Änderung seit dem
23.07.2014 und die 3. Änderung seit dem 25.07.2018. Die 1. und 2. Änderung
betrafen Änderungen im Bereich des Lebensmittelmarktes „NORMA“.
Die
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 wird im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
Die Kriterien des § 13a BauGB sind erfüllt.
Der Eigentümer übernimmt die Planungskosten.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: Erhöhung der Versiegelung in einem
Bereich, der bereits stark versiegelt ist. |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: