hier: Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan
Nr. 28 für den Bereich „Bahnhofstraße/Eisenbahn/Fritz- Reuter-
Straße/Verbindungsweg“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung geändert.
Der Entwurf der 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr.28 in der Fassung vom Februar 2023 wird
gebilligt.
Der betroffenen
Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Sachdarstellung und Begründung:
Anlass für die 4. Änderung des Bebaungsplanes sind die
Erweiterungsabsichten des Lebensmittelmarktes „NORMA“. Dieser Lebensmittelmarkt nimmt
eine wichtige Nahversorgungsfunktion in der Stadt Boizenburg, hier besonders am
Bahnhof ein. Daher ist es wichtig, diesen Standort kundenfreundlich und
wettbewerbsfähig zu entwickeln. Es sind an drei Gebäudeseiten Anbauten geplant,
durch die u. a. eine Erweiterung des Verkaufsraumes angestrebt wird. Die
Verkaufsraumfläche soll um ca. 230 m² auf max. 1410 m² vergrößert werden. Zur
Umsetzung dieser Planung ist es erforderlich, die Baugrenze zu ändern, die
Größe der Verkaufsraumfläche anzupassen sowie die Grundflächenzahl zu erhöhen.
Der Bebauungsplan Nr. 28 ist seit dem 06.07.2006
rechtsverbindlich. Seitdem hat der Bebauungsplan drei Änderungen erfahren. Die
1. Änderung ist seit dem 03.06.2010 rechtsverbindlich, die 2. Änderung seit dem
23.07.2014 und die 3. Änderung seit dem 25.07.2018. Die 1. und 2. Änderung
betrafen Änderungen im Bereich des Lebensmittelmarktes „NORMA“.
Die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 28 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
Die Kriterien des § 13a BauGB sind erfüllt.
Der Eigentümer übernimmt die Planungskosten.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung
bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: Planunterlagen der 4. Änderung des B-Planes Nr.28