hier: Beschluss über den Vorentwurf und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
stimmt auf Ihrer Sitzung vom 20.10.2016 dem Vorentwurf des B- Planes Nr. 34 für
das Gebiet „Einkaufsmarkt an der Schwartower Straße“ auf
der Grundlage des Entwurfes vom Oktober 2016 zu.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) wird in Form einer öffentlichen Auslegung für
die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der
Planung statt.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung hat am 12.05.2016 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 34 „Einkaufsmarkt an der Schwartower Straße“ gefasst. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 13.07.2016.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Lebensmittelvollsortimenters am Standort der alten Kläranlage. Da sich der B-Plan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, muss dieser parallel geändert werden.
Der B-Plan 34 wird inklusive einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht im zweistufigen Verfahren aufgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 51100000- 56250000 Sachkonto: HH-Ansatz: 70.500,00 Verausgabt: 10.098,00 Noch verfügbar: 60.402,00 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Planunterlagen