hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 mit Stand von August 2021 für den Bereich „Amtsgärten /An der Quöbbe“ mit Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzung) und billigt den Entwurf der Begründung mit der Änderung, dass auf Seite 14 der letzte Satz „… Die in städtischem Eigentum befindlichen Fläche soll den angrenzenden Grundstücken zugeschlagen werden.“ …“ GESTRICHEN wird.
Das Verfahren
wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige
Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu ins Internet einzustellen. Außerdem sind gleichzeitig die Behörden und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zu beteiligen.
Sachdarstellung und Begründung:
Nach dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr.41 der Stadtvertretung vom 12.12.2019 hat die Stadt Boizenburg/Elbe mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, der die Finanzierung der Planung sicherstellt.
Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB liegen vor, da der Bebauungsplan der Innenentwicklung (Nachverdichtung) dient und weniger und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden. Auf die frühzeitige Beteiligung kann verzichtet werden und es ist kein Umweltbericht und keine Umweltprüfung erforderlich. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja |
Nein |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung
bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: Es wird nur das Mindestmaß des Einsatzes
von erneuerbaren Energien und Energiesparen für die Bebauung nur durch das
Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Im B-Plan gibt es hierzu keine Vorgaben.
Weitere Anregung für das Verfahren:
zusätzliche Versickerung/Speicherung für Regenwasser einplanen. |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte
.………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: Planentwurf mit Begründung, Artenschutzrechtliche Prüfung