Betreff
Bebauungsplan Nr.41 für den Bereich "Amtsgärten/An der Quöbbe"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
127/21/30
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 mit Stand von August 2021 für den Bereich „Amtsgärten /An der Quöbbe“ mit Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzung) und billigt den Entwurf der Begründung. Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten  Verfahren ohne frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu ins Internet einzustellen. Außerdem sind gleichzeitig die Behörden und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Nach dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr.41 der Stadtvertretung vom 12.12.2019 hat die Stadt Boizenburg/Elbe mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, der die Finanzierung der Planung sicherstellt.

Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB liegen vor, da der Bebauungsplan der Innenentwicklung (Nachverdichtung) dient und weniger und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden. Auf die frühzeitige Beteiligung kann verzichtet werden und es ist kein Umweltbericht und keine Umweltprüfung erforderlich. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja

Nein

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

Es wird nur das Mindestmaß des Einsatzes von erneuerbaren Energien und Energiesparen für die Bebauung nur durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Im B-Plan gibt es hierzu keine Vorgaben.

Weitere Anregung für das Verfahren: zusätzliche Versickerung/Speicherung für Regenwasser einplanen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: Planentwurf mit Begründung, Artenschutzrechtliche Prüfung