hier: Zwischenabwägung, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum
Vorentwurfes des Bebauungsplans
Nr. 38 „An den Behsen“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus den
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, hat die
Stadtvertretung geprüft und- wie in der Anlage dargestellt- abgewogen. Von der
Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben,
2. Die
Stadtvertretung Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
38 „An den Behsen“ mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Stand
November 2021) nebst Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
3. Die Stadtvertretung
beschließt auf der Grundlage dieses Entwurfs gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die
öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Dauer eines Monats durchzuführen.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange an dem
Planaufstellungsverfahren nochmals zu beteiligen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretersitzung hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom
13.12.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 38 aufzustellen. Gleichzeitig
wurde bestimmt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in
Form einer einmonatigen Auslegung der Planunterlagen
durchzuführen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 29.06.2020 bis zum
31.07.2021 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden parallel dazu mit Schreiben vom 10.06.2020 ebenfalls frühzeitig
am Planverfahren beteiligt.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des B-Planes Nr.38 stellt der F-Plan im
Geltungsbereich eine Fläche für Landwirtschaft dar. Sie wurde in der
Vergangenheit allerdings nicht landwirtschaftlich genutzt, sondern stellt eine
ungenutzte Fläche Ruderalvegetation dar.
Die gesamte Fläche wird als „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der
Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ festgesetzt.
Nach der durchgeführten artenschutzrechtlichen Prüfung und der FFH-
Vorprüfung kann das Vorhaben ohne eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes
der wertgebenden Vogelarten zu verursachen, umgesetzt werden. Nachteilige
Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und die wertgebenden Vogelarten des
angrenzenden EU- Vogelschutzgebietes SPA 40 „Mecklenburgisches Elbetal“ können
ausgeschlossen werden. Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind notwendig.
Der Bereich ist als Änderungsfläche in das laufende Verfahren zur 6.
F-Planänderung einbezogen.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: Aus dem Entwurf geht nicht hervor, ob
Maßnahmen für die Regenwasserversickerung, Starkregenvorsorge, den Einsatz
von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz berücksichtigt wurden.
Außerdem ist nicht erkennbar, ob es neben den Anfahrts- und Parkmöglichkeiten
für den motorisierten Individualverkehr auch sichere Wege für den
Umweltverbund gibt. |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: 51100000 Sachkonto:
52929200 Verausgabt: nicht einsehbar Noch verfügbar: nicht einsehbar |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro gez.
Lukow...................
Personalrat ……………………….
Anlagen: Planungsunterlagen