Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 21.10.2021 als Schlussfolgerung aus der Einzelhandels-Potenzial- und Tragfähigkeitsanalyse vom 23.07.2021, gemäß Anlage, Folgendes:
· Die Stadt Boizenburg/Elbe verfügt über einen zentralen Versorgungsbereich – Stadtzentrum-.
· Die zentrenrelevanten Sortimente werden gemäß Anlage, Abschnitt 5.4, Seite 35 bis 37 festgelegt.
· Die zentrenrelevanten Sortimente bleiben grundsätzlich dem vorhandenen zentralen Versorgungsbereich –Stadtzentrum- vorbehalten.
· Die Stadt Boizenburg/Elbe entwickelt im Bereich des Boize-Centers (Berliner Straße / Ringstraße) einen Ergänzungsstandort zum zentralen Versorgungsbereich.
Sachdarstellung und Begründung:
Als Grundlage für
die Entscheidung für eine weitere Entwicklung von zentralen
Versorgungsbereichen wurde eine Einzelhandels-, Potenzial- und
Tragfähigkeitsanalyse beauftragt, die nun vorliegt.
Die umfangreichen
Untersuchungen belegen, dass es in der Stadt Boizenburg/Elbe bisher nur einen
zentralen Versorgungsbereich gibt, der die entsprechenden Kriterien erfüllt.
Dies ist das Stadtzentrum gefasst von der Klingbergstraße, den Amtsgärten, dem
Ellernholzplatz und der Reichenstraße.
Grundsätzlich
bestehen in Boizenburg zusätzlich tragfähige Verkaufsflächenpotenziale von rund
1.500 m² bis 4.700 m².
Im Bereich des
B-Plans Nr. 4 „Südlich Berliner Straße / Eisenbahn“ aus dem Jahr 1995 möchte
der Investor des bestehenden Marktes eine Umgestaltung mit einer Verbesserung
und Erweiterung des regionalen Angebotes der Nahversorgung durchführen.
Die Beurteilung der
Entwicklung dieser Fläche sowie einer weiteren Fläche an der Schwartower Straße
wurde in den Sitzungen der Ausschüsse für Stadtplanung, Regionalplanung und
Umwelt (SRPU) (am 16.09.2021), Wirtschaft, Tourismus und Kultur (am 16.09.2021)
und im Hauptausschuss (HA) (am 20.09.2021) beraten.
Für die Sitzung der
Stadtvertretung wurde im SRPU und im HA die nun vorliegende Formulierung für
den Beschlussvorschlag entwickelt.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja |
Nein |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: Mit einer Entscheidung zur Festlegung der
Entwicklungsstrategie für die Nahversorgung in Boizenburg/Elbe wird eine
zukünftige nachhaltig begründete
Planung und Bebauung möglich und gesteuert. |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
Einzelhandels-Potenzial-
und Tragfähigkeitsanalyse