Betreff
Bebauungsplanverfahren Nr. 24 für den Bereich "westlich Stadtpark, nördlich der Hamburger Straße"
hier: erneutes Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs.3 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB
Vorlage
146/18/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtvertretung Boizenburg/Elbe beschließt den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24 „westlich Stadtpark, nördlich Hamburger Straße“

mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Stand August 2018) nebst Entwurf und Begründung sowie Umweltbericht.

 

3. Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage dieses Entwurfs gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Dauer von einem Monat durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange an dem

Änderungsverfahren nochmals zu beteiligen. Die Unterlagen sind im Internet einzustellen.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 07.04.2016 wurde beschlossen, den Geltungs-bereich des Bebauungsplanes in Richtung Nordwesten zu vergrößern und anstelle des bisher im Südosten geplanten eingeschränkten Gewerbegebietes auch dort ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Aufgrund dieses Beschlusses war es erforderlich den Bebauungsplanentwurf erheblich zu überarbeiten bzw. zu ändern.

Durch die Plangebietsvergrößerung war es außerdem erforderlich im großen Umfang ökologische Kompensationsmaßnahmen zu ermitteln und eine Realisierung zu ermöglichen. Weiterhin galt es den städtebaulichen Entwurf so zu ändern, dass insgesamt eine höhere Dichte erreicht wird bei gleichzeitigem Erhalt des „grünen Charakters“ des neuen Wohnquartiers. Mit dem Entwurf Stand August 2018 liegt dieser, mit dem Grundeigentümer abgestimmte neue Entwurf vor. Diese Änderungen berühren die Grundzüge der Planung, so dass ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen ist und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu wiederholen sind. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der 6. F-Planänderung parallel geändert.

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 51100000

Sachkonto:         52929200

HH-Ansatz:         123.500,00

Verausgabt:        13.893,29

Noch verfügbar: 109.606,71

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen:

Planzeichnungen, Begründung, Umweltbericht etc.