hier: erneuter Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 23.4 „Industriegebiet Gammwiese-Nordwest/Nordost“
vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der
Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat
die Stadtvertretung geprüft und- wie in der Anlage dargestellt- abgewogen.
2. Die
Stadtvertretung Boizenburg/Elbe beschließt den geänderten Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 23.4 „Industriegebiet Gammwiese-Nordwest/Nordost“ mit
Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Stand Mai 2017) nebst Entwurf und
Begründung mit Umweltbericht.
3. Die Stadtvertretung
beschließt auf der Grundlage dieses Entwurfs gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die
öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Dauer von 2 Wochen durchzuführen.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange an dem
Änderungsverfahren nochmals zu beteiligen.
Sachdarstellung und Begründung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23.4 hat in der Zeit vom 16.02.2017 bis zum 17.03.2017 nach § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 03.02.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.
In der
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises wurde gefordert, dass eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Das ist deutlich aufwändiger
und zeitintensiver als der Umweltbericht. Leider hat dieses die UNB nicht schon
in der 1. Beteiligungsrunde erklärt. Diese Forderung nach dem UVP- Gesetz wurde
überprüft. Sie ist gesetzeskonform. Ab einer Größe von 10 ha ist eine UVP durchzuführen.
Nunmehr wird
vorgeschlagen, den B- Plan 23.4 nochmals zu teilen, in einen verkleinerten
B-Plan 23.4 und in einen zukünftigen B-Plan 23.5, so dass die Fläche von 10 ha
unterschritten wird.
Diese Änderung
berührt die Grundzüge der Planung, so dass eine erneute Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung notwendig ist.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 51100000 Sachkonto: 56250000 Verausgabt: 6.410,88 Noch verfügbar: 143.588,12 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Entwurfsunterlagen