hier: Beschluss über den Vorentwurf und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der 6. Änderung entsprechend dem
Plankonzept/Vorentwurf in der Fassung vom
Oktober 2016 nach § 2 Abs.1 i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wird in
Form einer einmonatigen Planauslegung durchgeführt.
Den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben.
Sachdarstellung und Begründung:
In der öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung vom 12.05.2016 wurde die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Änderung beinhaltet 2 Änderungsflächen:
- Änderung (Übernahme aus dem B-Plan Nr. 34 „Einkaufsmarkt Schwartower Straße“
- Änderung aus dem nochmals zu ändernden B-Plan 24 „westlich Stadtpark, nördlich Hamburger Straße“ von Gewerbefläche zur Wohnbaufläche
Das Plankonzept liegt nun vor und die erste frühzeitige Beteiligungsstufe der Öffentlichkeit als auch die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange kann parallel mit dem B- Planverfahren Nr.34 „Einkaufsmarkt an der Schwartower Straße“ durchgeführt werden.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 51100000 Sachkonto: 562500000 Verausgabt: 10.098,00 Noch verfügbar: 60.402,00 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Planunterlagen