Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am
21.03.2024 den Bürgermeister zu beauftragen, die Einrichtung einer
Tempo-30-Zone und die Integration dieser Maßnahme in den, in Aufstellung
befindlichen, Verkehrsentwicklungsplan zu prüfen. Dabei sollen nachfolgende Maßnahmen im konkreten umgesetzt werden:
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Einrichtung
einer Tempo-30-Zone zwischen dem/der Schwanheider Weg/Schwanheider Straße und
der Schwartower Straße
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Integration
des Wohngebiets westlich der Schwanheider Straße in die Tempo-30-Zone
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bisher
eingerichtete Einbahnstraßenregelungen bleiben unberührt
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Neueinrichtung
einer Einbahnstraßenregelung in der Richard-Markmann-Straße, vor der Regionalen
Schule Rudolf-Tarnow, sowie im Grünen Weg
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Errichtung
eines Parkstreifens im Grünen Weg auf dem östlichen Fahrstreifen (auf der Seite
der Wohnbebauung)
-
Alternativen
zu den vorhergehenden Punkten sind zu prüfen und im gegebenen Fall zu
integrieren.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, alle notwendigen Genehmigungen zur Umsetzung der im Beschluss
stehenden Maßnahmen einzuholen und ein Verkehrsunternehmen mit der Umsetzung
unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften zu beauftragen.
Sachdarstellung und Begründung:
Derzeit wird vom Fachbereich
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Bau
und Verkehr der Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 2017 neu aufgegriffen und
zu einem handhabungsfähigen Konzept zusammengestellt. Die Zielstellung ist, im
Jahr 2024 den überarbeiteten Verkehrsentwicklungsplan durch die Stadtvertretung
beschließen zu lassen.
Durch die Verkehrsbehörde des Landkreises
Ludwigslust-Parchim wurde mitgeteilt, dass die Stadt Boizenburg/Elbe vor dem
Beschluss eines Verkehrsentwicklungsplans eine zentrale Maßnahme aus dem
Vorabzug aus dem Jahr 2017 umsetzen kann, sofern ein Beschluss durch die
Stadtvertretung erfolgt und gleichzeitig diese Maßnahme, wie beschlossen, in
den Verkehrsentwicklungsplan aufgenommen wird.
Im Vorabzug zum Verkehrsentwicklungsplan
wurde die Empfehlung ausgesprochen, dass die Netzkonzeption im Bereich der
Siedlung neuorganisiert werden soll. Diese Neuorganisation beinhaltet die
Einrichtung einer Tempo-30 Zone auf der Siedlung. Dieses Thema wurde mehrmals
im Ausschuss Bau und Verkehr behandelt, letztmalig am 18.10.2023. Dabei hat der
Ausschuss Bau und Verkehr folgende Empfehlung ausgesprochen:
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Einrichtung
einer Tempo-30-Zone zwischen dem/der Schwanheider Weg/Schwanheider Straße und
der Schwartower Straße
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Integration
des Wohngebiets westlich der Schwanheider Straße in die Tempo-30-Zone
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bisher
eingerichtete Einbahnstraßenregelungen bleiben unberührt
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Neueinrichtung
einer Einbahnstraßenregelung in der Richard-Markmann-Straße, vor der Regionalen
Schule Rudolf-Tarnow, sowie im Grünen Weg
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Errichtung
eines Parkstreifens im Grünen Weg auf dem östlichen Fahrstreifen (auf der Seite
der Wohnbebauung)
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Errichtung
einer Fahrradstraße im Grünen Weg
Ziel ist es, eine flächendeckende
Verkehrsberuhigung auf der Siedlung zu erreichen und mit gezielten
Einbahnstraßenreglungen den Verkehrsfluss von sensiblen Verkehrsknotenpunkten
wegzuleiten. Dabei soll auch die Förderung des Radverkehrs eine zentrale Rolle
spielen. In den Tempo-30-Zonen teilen sich grundsätzlich der Radverkehr und der
Kraftfahrzeugverkehr die Fahrbahn. Dabei gelten die Regelungen aus der StVO
ebenso für den Radverkehr wie für den Kraftfahrzeugverkehr.
Im Grünen Weg soll zusätzlich eine
Fahrradstraße entstehen, in der der Kraftfahrzeugverkehr dem Radverkehr
untergeordnet ist.
Durch die Umstellung von Vorfahrtsregelungen
auf „Rechts vor Links“ nach § 8 Abs. 1 StVO ist ein zusätzlicher
verkehrsberuhigender Effekt zu erwarten. An zentralen Verkehrsknotenpunkten
können Vorfahrtsregelungen zu einem späteren Zeitpunkt den Situationen
angepasst werden.
Nach dem die Vorlage nach der
Stadtvertretersitzung vom 14.12.2023 zurück an die Fraktionen verwiesen wurde,
konnten bis zum 15.01.2024 Änderungsanträge an den Fachbereich III
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gestellt werden. Bis zum 15.01.2024 sind nur
zwei Änderungsanträge eingegangen.
Durch den Vorsitzenden des Ausschusses BKSOS
ist ein Antrag auf Änderung des Wortlautes der Beschlussvorlage sowie die Ergänzung,
dass zu allen Maßnahmen Alternativen zu prüfen und im gegebenen Fall zu
integrieren sind.
Des Weiteren wurde durch die Fraktion BfB
der Antrag gestellt, dass die Verkehrssituation am Keesboom geprüft werden
soll. Außerdem sollen die Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr
geöffnet und im Grünen Weg dem Radverkehr vorrangig der Platz gegenüber der
Einrichtung von Parkplätzen eingeräumt werden.
Im Bauausschuss vom 10.01.2024 wurde
empfohlen, die Fahrradstraße im Grünen Weg nicht einzurichten, da dieser Punkt
für Verwirrung auf der Stadtvertretersitzung vom 14.12.2024 gesorgt hat. Alle
übrigen Punkte sollen auf der Beschlussvorlage bestehen bleiben.
Nach Prüfung der eingegangenen Anträge in
der Verwaltung in Bezug zur Aufstellung auf den Verkehrsentwicklungsplan wird
nun nachfolgender Maßnahmekatalog vorgeschlagen:
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Einrichtung
einer Tempo-30-Zone zwischen dem/der Schwanheider Weg/Schwanheider Straße und
der Schwartower Straße
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Integration
des Wohngebiets westlich der Schwanheider Straße in die Tempo-30-Zone
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bisher
eingerichtete Einbahnstraßenregelungen bleiben unberührt
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Neueinrichtung
einer Einbahnstraßenregelung in der Richard-Markmann-Straße, vor der Regionalen
Schule Rudolf-Tarnow, sowie im Grünen Weg
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Einbahnstraßen
werden für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet
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Errichtung
eines Parkstreifens im Grünen Weg auf dem östlichen Fahrstreifen (auf der Seite
der Wohnbebauung)
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Einrichtung
eines absoluten Halteverbots am Keesbom von der Kreuzung Dr.-Alexander-Straße
bis zur LIDL-Einfahrt
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Alternativen
zu den vorhergehenden Punkten sind zu prüfen und im gegebenen Fall zu
integrieren
Im Rahmen der Antragsstellung werden
sämtliche Träger öffentlicher Belange wie z.B. Feuerwehr, Rettungsdienste,
Polizei und Verkehrsbetriebe Ludwigslust-Parchim angehört. Sollten sich nach
der Auswertung der eingegangen Stellungnahmen Änderungen ergeben, wird darüber
in der Stadtvertretung im Rahmen einer Berichtsvorlage berichtet.
Alternativen:
Auswirkungen auf das Klima:
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
keine Auswirkungen
Begründung: Grundsätzlich ist mit den vorgeschlagenen Maßnahmen eine positive Auswirkung auf das Klima zu erwarten, da die Verkehrsteilnahme für Fuß- und Radverkehr sicherer und attraktiver gestaltet wird. Im Vergleich zu der ursprünglichen Vorlage 151/23/30 reduziert der Wegfall der Fahrradstraße diesen Effekt jedoch. Insbesondere mit Blick auf die Funktion des Grünen Weges als Schulweg wäre eine Priorisierung des Radverkehrs an dieser Stelle eine sinnvolle Maßnahme.
Förderungsmöglichkeit:
Prüfung erfolgt
keine Relevanz
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: 5.4.1.00.000 Sachkonto: 52338000 HH-Ansatz: 200.000,00 Verausgabt: 15.932,69 Noch verfügbar: 184.067,31 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
LAP VEP 30-Zone