Betreff
Prüfung der Antragstellung zur Einrichtung einer 30-Zone in der Stadt Boizenburg
Vorlage
151/23/30/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 21.03.2024 den Bürgermeister zu beauftragen, die Einrichtung einer Tempo-30-Zone und die Integration dieser Maßnahme in den, in Aufstellung befindlichen, Verkehrsentwicklungsplan zu prüfen. Dabei sollen nachfolgende Maßnahmen im konkreten umgesetzt werden:

-          Einrichtung einer Tempo-30-Zone zwischen dem/der Schwanheider Weg/Schwanheider Straße und der Schwartower Straße

-          Integration des Wohngebiets westlich der Schwanheider Straße in die Tempo-30-Zone

-          bisher eingerichtete Einbahnstraßenregelungen bleiben unberührt

-          Neueinrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Richard-Markmann-Straße, vor der Regionalen Schule Rudolf-Tarnow, sowie im Grünen Weg

-          Errichtung eines Parkstreifens im Grünen Weg auf dem östlichen Fahrstreifen (auf der Seite der Wohnbebauung)

-          Alternativen zu den vorhergehenden Punkten sind zu prüfen und im gegebenen Fall zu integrieren.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Genehmigungen zur Umsetzung der im Beschluss stehenden Maßnahmen einzuholen und ein Verkehrsunternehmen mit der Umsetzung unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften zu beauftragen.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Derzeit wird vom Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Bau und Verkehr der Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 2017 neu aufgegriffen und zu einem handhabungsfähigen Konzept zusammengestellt. Die Zielstellung ist, im Jahr 2024 den überarbeiteten Verkehrsentwicklungsplan durch die Stadtvertretung beschließen zu lassen.

 

Durch die Verkehrsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim wurde mitgeteilt, dass die Stadt Boizenburg/Elbe vor dem Beschluss eines Verkehrsentwicklungsplans eine zentrale Maßnahme aus dem Vorabzug aus dem Jahr 2017 umsetzen kann, sofern ein Beschluss durch die Stadtvertretung erfolgt und gleichzeitig diese Maßnahme, wie beschlossen, in den Verkehrsentwicklungsplan aufgenommen wird.

Im Vorabzug zum Verkehrsentwicklungsplan wurde die Empfehlung ausgesprochen, dass die Netzkonzeption im Bereich der Siedlung neuorganisiert werden soll. Diese Neuorganisation beinhaltet die Einrichtung einer Tempo-30 Zone auf der Siedlung. Dieses Thema wurde mehrmals im Ausschuss Bau und Verkehr behandelt, letztmalig am 18.10.2023. Dabei hat der Ausschuss Bau und Verkehr folgende Empfehlung ausgesprochen:

-          Einrichtung einer Tempo-30-Zone zwischen dem/der Schwanheider Weg/Schwanheider Straße und der Schwartower Straße

-          Integration des Wohngebiets westlich der Schwanheider Straße in die Tempo-30-Zone

-          bisher eingerichtete Einbahnstraßenregelungen bleiben unberührt

-          Neueinrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Richard-Markmann-Straße, vor der Regionalen Schule Rudolf-Tarnow, sowie im Grünen Weg

-          Errichtung eines Parkstreifens im Grünen Weg auf dem östlichen Fahrstreifen (auf der Seite der Wohnbebauung)

-          Errichtung einer Fahrradstraße im Grünen Weg

 

Ziel ist es, eine flächendeckende Verkehrsberuhigung auf der Siedlung zu erreichen und mit gezielten Einbahnstraßenreglungen den Verkehrsfluss von sensiblen Verkehrsknotenpunkten wegzuleiten. Dabei soll auch die Förderung des Radverkehrs eine zentrale Rolle spielen. In den Tempo-30-Zonen teilen sich grundsätzlich der Radverkehr und der Kraftfahrzeugverkehr die Fahrbahn. Dabei gelten die Regelungen aus der StVO ebenso für den Radverkehr wie für den Kraftfahrzeugverkehr.

Im Grünen Weg soll zusätzlich eine Fahrradstraße entstehen, in der der Kraftfahrzeugverkehr dem Radverkehr untergeordnet ist.

Durch die Umstellung von Vorfahrtsregelungen auf „Rechts vor Links“ nach § 8 Abs. 1 StVO ist ein zusätzlicher verkehrsberuhigender Effekt zu erwarten. An zentralen Verkehrsknotenpunkten können Vorfahrtsregelungen zu einem späteren Zeitpunkt den Situationen angepasst werden.

 


Nach dem die Vorlage nach der Stadtvertretersitzung vom 14.12.2023 zurück an die Fraktionen verwiesen wurde, konnten bis zum 15.01.2024 Änderungsanträge an den Fachbereich III Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gestellt werden. Bis zum 15.01.2024 sind nur zwei Änderungsanträge eingegangen.

Durch den Vorsitzenden des Ausschusses BKSOS ist ein Antrag auf Änderung des Wortlautes der Beschlussvorlage sowie die Ergänzung, dass zu allen Maßnahmen Alternativen zu prüfen und im gegebenen Fall zu integrieren sind.

Des Weiteren wurde durch die Fraktion BfB der Antrag gestellt, dass die Verkehrssituation am Keesboom geprüft werden soll. Außerdem sollen die Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet und im Grünen Weg dem Radverkehr vorrangig der Platz gegenüber der Einrichtung von Parkplätzen eingeräumt werden.

Im Bauausschuss vom 10.01.2024 wurde empfohlen, die Fahrradstraße im Grünen Weg nicht einzurichten, da dieser Punkt für Verwirrung auf der Stadtvertretersitzung vom 14.12.2024 gesorgt hat. Alle übrigen Punkte sollen auf der Beschlussvorlage bestehen bleiben.

 

Nach Prüfung der eingegangenen Anträge in der Verwaltung in Bezug zur Aufstellung auf den Verkehrsentwicklungsplan wird nun nachfolgender Maßnahmekatalog vorgeschlagen:

 

-          Einrichtung einer Tempo-30-Zone zwischen dem/der Schwanheider Weg/Schwanheider Straße und der Schwartower Straße

-          Integration des Wohngebiets westlich der Schwanheider Straße in die Tempo-30-Zone

-          bisher eingerichtete Einbahnstraßenregelungen bleiben unberührt

-          Neueinrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Richard-Markmann-Straße, vor der Regionalen Schule Rudolf-Tarnow, sowie im Grünen Weg

-          Einbahnstraßen werden für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet

-          Errichtung eines Parkstreifens im Grünen Weg auf dem östlichen Fahrstreifen (auf der Seite der Wohnbebauung)

-          Einrichtung eines absoluten Halteverbots am Keesbom von der Kreuzung Dr.-Alexander-Straße bis zur LIDL-Einfahrt

-          Alternativen zu den vorhergehenden Punkten sind zu prüfen und im gegebenen Fall zu integrieren

 

Im Rahmen der Antragsstellung werden sämtliche Träger öffentlicher Belange wie z.B. Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei und Verkehrsbetriebe Ludwigslust-Parchim angehört. Sollten sich nach der Auswertung der eingegangen Stellungnahmen Änderungen ergeben, wird darüber in der Stadtvertretung im Rahmen einer Berichtsvorlage berichtet.

 

 

Alternativen:

 

 

 

Auswirkungen auf das Klima:

 

 positive Auswirkungen

 negative Auswirkungen

 keine Auswirkungen

 

Begründung: Grundsätzlich ist mit den vorgeschlagenen Maßnahmen eine positive Auswirkung auf das Klima zu erwarten, da die Verkehrsteilnahme für Fuß- und Radverkehr sicherer und attraktiver gestaltet wird. Im Vergleich zu der ursprünglichen Vorlage 151/23/30 reduziert der Wegfall der Fahrradstraße diesen Effekt jedoch. Insbesondere mit Blick auf die Funktion des Grünen Weges als Schulweg wäre eine Priorisierung des Radverkehrs an dieser Stelle eine sinnvolle Maßnahme.

 

Förderungsmöglichkeit:

 

 Prüfung erfolgt

 keine Relevanz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 5.4.1.00.000

Sachkonto:         52338000

HH-Ansatz:         200.000,00

Verausgabt:        15.932,69

Noch verfügbar: 184.067,31

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen:

LAP VEP 30-Zone