Betreff
Einrichtung einer 30-Zone in der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
151/23/30
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 14.12.2023 die Einrichtung einer Tempo-30-Zone und die Integration dieser Maßnahme in den, in Aufstellung befindlichen, Verkehrsentwicklungsplan. Dabei sollen nachfolgende Maßnahmen im konkreten umgesetzt werden:

-          Einrichtung einer Tempo-30-Zone zwischen dem/der Schwanheider Weg/Schwanheider Straße und der Schwartower Straße

-          Integration des Wohngebiets westlich der Schwanheider Straße in die Tempo-30-Zone

-          bisher eingerichtete Einbahnstraßenregelungen bleiben unberührt

-          Neueinrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Richard-Markmann-Straße, vor der Regionalen Schule Rudolf-Tarnow, sowie im Grünen Weg

-          Errichtung eines Parkstreifens im Grünen Weg auf dem östlichen Fahrstreifen (auf der Seite der Wohnbebauung)

-          Errichtung einer Fahrradstraße im Grünen Weg

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Genehmigungen zur Umsetzung der im Beschluss stehenden Maßnahmen einzuholen und ein Verkehrsunternehmen mit der Umsetzung unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften zu beauftragen.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Derzeit wird vom Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Bau und Verkehr der Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 2017 neu aufgegriffen und zu einem handhabungsfähigen Konzept zusammengestellt. Die Zielstellung ist, im Jahr 2024 den überarbeiteten Verkehrsentwicklungsplan durch die Stadtvertretung beschließen zu lassen.

 

Durch die Verkehrsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim wurde mitgeteilt, dass die Stadt Boizenburg/Elbe vor dem Beschluss eines Verkehrsentwicklungsplans eine zentrale Maßnahme aus dem Vorabzug aus dem Jahr 2017 umsetzen kann, sofern ein Beschluss durch die Stadtvertretung erfolgt und gleichzeitig diese Maßnahme, wie beschlossen, in den Verkehrsentwicklungsplan aufgenommen wird.

Im Vorabzug zum Verkehrsentwicklungsplan wurde die Empfehlung ausgesprochen, dass die Netzkonzeption im Bereich der Siedlung neuorganisiert werden soll. Diese Neuorganisation beinhaltet die Einrichtung einer Tempo-30 Zone auf der Siedlung. Dieses Thema wurde mehrmals im Ausschuss Bau und Verkehr behandelt, letztmalig am 18.10.2023. Dabei hat der Ausschuss Bau und Verkehr folgende Empfehlung ausgesprochen:

-          Einrichtung einer Tempo-30-Zone zwischen dem/der Schwanheider Weg/Schwanheider Straße und der Schwartower Straße

-          Integration des Wohngebiets westlich der Schwanheider Straße in die Tempo-30-Zone

-          bisher eingerichtete Einbahnstraßenregelungen bleiben unberührt

-          Neueinrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Richard-Markmann-Straße, vor der Regionalen Schule Rudolf-Tarnow, sowie im Grünen Weg

-          Errichtung eines Parkstreifens im Grünen Weg auf dem östlichen Fahrstreifen (auf der Seite der Wohnbebauung)

-          Errichtung einer Fahrradstraße im Grünen Weg

 

Ziel ist es, eine flächendeckende Verkehrsberuhigung auf der Siedlung zu erreichen und mit gezielten Einbahnstraßenreglungen den Verkehrsfluss von sensiblen Verkehrsknotenpunkten wegzuleiten. Dabei soll auch die Förderung des Radverkehrs eine zentrale Rolle spielen. In den Tempo-30-Zonen teilen sich grundsätzlich der Radverkehr und der Kraftfahrzeugverkehr die Fahrbahn. Dabei gelten die Regelungen aus der StVO ebenso für den Radverkehr wie für den Kraftfahrzeugverkehr.

Im Grünen Weg soll zusätzlich eine Fahrradstraße entstehen, in der der Kraftfahrzeugverkehr dem Radverkehr untergeordnet ist.

Durch die Umstellung von Vorfahrtsregelungen auf „Rechts vor Links“ nach § 8 Abs. 1 StVO ist ein zusätzlicher verkehrsberuhigender Effekt zu erwarten. An zentralen Verkehrsknotenpunkten können Vorfahrtsregelungen zu einem späteren Zeitpunkt den Situationen angepasst werden.

 

 

 

Im Rahmen der Antragsstellung werden sämtliche Träger öffentlicher Belange wie z.B. Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei und Verkehrsbetriebe Ludwigslust-Parchim angehört. Sollten sich nach der Auswertung der eingegangen Stellungnahmen Änderungen ergeben, wird darüber in der Stadtvertretung im Rahmen einer Berichtsvorlage berichtet.

 

Alternativen:

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 5.4.1.00.000

Sachkonto:         52380000

HH-Ansatz:         26.000,00

Verausgabt:        4.571,50

Noch verfügbar: 21.428,50

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: