Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung am 14.12.2023 die Einrichtung einer Tempo-30-Zone
und die Integration dieser Maßnahme in den, in Aufstellung befindlichen,
Verkehrsentwicklungsplan. Dabei sollen nachfolgende Maßnahmen im konkreten
umgesetzt werden:
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Einrichtung
einer Tempo-30-Zone zwischen dem/der Schwanheider Weg/Schwanheider Straße und
der Schwartower Straße
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Integration
des Wohngebiets westlich der Schwanheider Straße in die Tempo-30-Zone
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bisher
eingerichtete Einbahnstraßenregelungen bleiben unberührt
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Neueinrichtung
einer Einbahnstraßenregelung in der Richard-Markmann-Straße, vor der Regionalen
Schule Rudolf-Tarnow, sowie im Grünen Weg
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Errichtung
eines Parkstreifens im Grünen Weg auf dem östlichen Fahrstreifen (auf der Seite
der Wohnbebauung)
-
Errichtung
einer Fahrradstraße im Grünen Weg
Der Bürgermeister
wird beauftragt, alle notwendigen Genehmigungen zur Umsetzung der im Beschluss
stehenden Maßnahmen einzuholen und ein Verkehrsunternehmen mit der Umsetzung
unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften zu beauftragen.
Sachdarstellung und Begründung:
Derzeit wird vom Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in
Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Bau und Verkehr der
Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 2017 neu aufgegriffen und zu einem
handhabungsfähigen Konzept zusammengestellt. Die Zielstellung ist, im Jahr 2024
den überarbeiteten Verkehrsentwicklungsplan durch die Stadtvertretung
beschließen zu lassen.
Durch die Verkehrsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim wurde
mitgeteilt, dass die Stadt Boizenburg/Elbe vor dem Beschluss eines
Verkehrsentwicklungsplans eine zentrale Maßnahme aus dem Vorabzug aus dem Jahr
2017 umsetzen kann, sofern ein Beschluss durch die Stadtvertretung erfolgt und
gleichzeitig diese Maßnahme, wie beschlossen, in den Verkehrsentwicklungsplan
aufgenommen wird.
Im Vorabzug zum Verkehrsentwicklungsplan wurde die Empfehlung
ausgesprochen, dass die Netzkonzeption im Bereich der Siedlung neuorganisiert
werden soll. Diese Neuorganisation beinhaltet die Einrichtung einer Tempo-30
Zone auf der Siedlung. Dieses Thema wurde mehrmals im Ausschuss Bau und Verkehr
behandelt, letztmalig am 18.10.2023. Dabei hat der Ausschuss Bau und Verkehr
folgende Empfehlung ausgesprochen:
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Einrichtung
einer Tempo-30-Zone zwischen dem/der Schwanheider Weg/Schwanheider Straße und
der Schwartower Straße
-
Integration
des Wohngebiets westlich der Schwanheider Straße in die Tempo-30-Zone
-
bisher
eingerichtete Einbahnstraßenregelungen bleiben unberührt
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Neueinrichtung
einer Einbahnstraßenregelung in der Richard-Markmann-Straße, vor der Regionalen
Schule Rudolf-Tarnow, sowie im Grünen Weg
-
Errichtung
eines Parkstreifens im Grünen Weg auf dem östlichen Fahrstreifen (auf der Seite
der Wohnbebauung)
-
Errichtung
einer Fahrradstraße im Grünen Weg
Ziel ist es, eine flächendeckende Verkehrsberuhigung auf der Siedlung zu
erreichen und mit gezielten Einbahnstraßenreglungen den Verkehrsfluss von
sensiblen Verkehrsknotenpunkten wegzuleiten. Dabei soll auch die Förderung des
Radverkehrs eine zentrale Rolle spielen. In den Tempo-30-Zonen teilen sich
grundsätzlich der Radverkehr und der Kraftfahrzeugverkehr die Fahrbahn. Dabei
gelten die Regelungen aus der StVO ebenso für den Radverkehr wie für den
Kraftfahrzeugverkehr.
Im Grünen Weg soll zusätzlich eine Fahrradstraße entstehen, in der der
Kraftfahrzeugverkehr dem Radverkehr untergeordnet ist.
Durch die Umstellung von Vorfahrtsregelungen auf „Rechts vor Links“ nach
§ 8 Abs. 1 StVO ist ein zusätzlicher verkehrsberuhigender Effekt zu erwarten.
An zentralen Verkehrsknotenpunkten können Vorfahrtsregelungen zu einem späteren
Zeitpunkt den Situationen angepasst werden.
Im Rahmen der
Antragsstellung werden sämtliche Träger öffentlicher Belange wie z.B.
Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei und Verkehrsbetriebe Ludwigslust-Parchim
angehört. Sollten sich nach der Auswertung der eingegangen Stellungnahmen
Änderungen ergeben, wird darüber in der Stadtvertretung im Rahmen einer
Berichtsvorlage berichtet.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: 5.4.1.00.000 Sachkonto: 52380000 HH-Ansatz: 26.000,00 Verausgabt: 4.571,50 Noch verfügbar: 21.428,50 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: