Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Vorlage
148/23/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß der Vorgabe aus der Kommunalverfassung M-V soll der Haushaltsplan 2024 der Stadt Boizenburg/Elbe in der Sitzung der Stadtvertretung am 05.12.2023 beschlossen werden. Am 28.11.2023 tagt das letztberatende Gremium zum Haushaltsplan 2024 (Finanzausschuss). Fristwahrend wird den Stadtvertretern zur Beschlussfassung ergänzend somit am 28.11.2023 nach der Sitzung des Finanzauschusses per E-Mail vorab die finale Änderungsliste nebst Empfehlung vom Finanzausschuss übersandt. Am 29.11.2023 erhalten Sie dann auch die Ergänzungsvorlage zuzüglich der genannten Anlagen.   

Angesichts der aktuellen Situation können Preis- und Kostenentwicklungen in einigen Bereichen nur schwer abgeschätzt und eingeplant werden. Grundsätzlich ist es wichtig, die Erträge und Einzahlungen der Stadt Boizenburg/Elbe zu erhöhen. Dies betrifft z.B. die zu erstellende Gebührensatzung für die Beseitigung von Niederschlagswasser und Satzung über die Weiterleitung der Beiträge vom Wasser- und Bodenverband. Darüber hinaus werden ab 2024 angesichts der in den nächsten Haushaltsjahren geplanten Auszahlungen Erhöhungen der Realsteuerhebesätze erforderlich, um in der Mittelfristplanung eine Verbesserung der Haushaltslage der Stadt zu erreichen.  

 

Der Ergebnishaushalt 2024 der Stadt Boizenburg/Elbe enthält geplante Gesamterträge in Höhe von ~20 Mio. €. Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beträgt ~27 Mio. €. Daraus resultiert ein Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt von ~7 Mio. €.

Dieser Jahresfehlbetrag kann unter Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von ~3,4 Mio. € (= Fehlbetrag aus planmäßigen Abschreibungen abzüglich Auflösungen aus Sonderposten) und einer Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 Abs. 5 GemHVO M-V (Vortrag Eröffnungsbilanz 2012) in Höhe von ~3,6 Mio. € ausgeglichen werden. Der Gewinnvortrag von ~ 3,1 Mio. € wird durch die Jahresfehlbeträge der Jahre 2022 (1 Mio. €) und 2023 (2 Mio. €) größtenteils aufgebraucht.

Ab dem Haushaltsjahr 2026 kann möglicherweise im Ergebnishaushalt in der Planung kein Ausgleich mehr erreicht werden.

 

Im Finanzhaushalt 2024 sind laufende Ein-und Auszahlungen mit einem negativen jahresbezogenen Saldo von ~6,5 Mio. € geplant. Darin enthalten sind Auszahlungen mit einem Betrag von 576 T€ für planmäßige Tilgungen. Der Saldo der geplanten investiven Tätigkeit für das Jahr 2024 beträgt ~ 2 Mio. €. Der Finanzhaushalt 2024 ist unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren nicht ausgeglichen (siehe hierzu Anlage Muster 5b im Vorbericht). Ab dem Haushaltsjahr 2024 muss daher nach § 43 (7) KV M-V ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden.

 

Die Haushaltssatzung 2024 enthält als genehmigungspflichtigen Bestandteil eine Kreditgenehmigung von 15 Mio. €. Diese wird zu einem großen Teil für die investiven Auszahlungen aufgrund des neuen Grundschulzentrums mit einer neuen 2-Feld-Sporthalle und den Anbau an die Regionale Schule erforderlich. Weiterhin ist ein genehmigungspflichtiger Kassenkredit in Höhe von 6 Mio. € erforderlich, um bei dem geplanten Saldo Ein- und Auszahlungen von ~ 6,5 Mio. € handlungsfähig zu bleiben. Der prognostizierte Kassenbestand zum 01.01.2024 wird bei ~ 1,5Mio. € liegen.

 

Die Wirtschaftspläne 2024 (sofern diese vorliegen) und die Jahresabschlüsse 2022 der Boize-Kino GmbH und der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH werden als Anlage zum Haushaltsplan 2024 an die Rechtsaufsicht des Landkreises gesendet. Ebenso der letzte festgestellte Jahresabschluss 2021 der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

Für weitere Informationen und nähere Erläuterungen zur Haushaltsplanung 2024 wird auf den verteilten Haushaltsplan und dem Vorbericht der Stadt Boizenburg/Elbe verwiesen.

 

Im Weiteren wird gemäß Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr.  134/22/FR-CDU/BfB/SPD/DIE LINKE), welcher am 20.10.2022 in der Stadtvertretung einstimmig beschlossen wurde, verfahren. Dieser ist als Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen:

Vorbericht nebst Haushaltssatzung, Haushaltsplan für 2024