Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Die
Kommunalverfassung unseres Bundeslandes schreibt im § 43 Abs. 6 vor, dass der
Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss.
Für den Fall des nicht ausgeglichenen Haushalts besagt der § 43 KV M-V im
Absatz 7 und 8 das Folgende: „Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht
werden, hat die Gemeindevertretung ein Haushaltssicherungskonzept zu
beschließen. Darin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der
Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. (Konsolidierungszeitraum). Es ist über
den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Darüber hinaus
sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben“
In
der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2024 liegt unter Berücksichtigung von
Vorträgen aus Haushaltsvorjahren kein positiver jahresbezogener Saldo der
laufenden Ein- und Auszahlungen (inklusive planmäßiger Tilgung) vor.
Der
Haushaltsausgleich in der Finanzplanung wird somit im Haushaltsjahr 2024 nicht
erreicht, es ist zwingend ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Dieses
ist entsprechend nach § 17b GemHVO-Doppik zu gliedern, getrennt nach
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt.
Zukünftig
ist nach § 31 Abs. 2 Satz 3 u. 4 KV M-V bei Anträgen bzw. Beschlussvorlagen,
die die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes verzögern oder dem
entgegenstehen, unter Benennung der berührten Maßnahme des
Haushaltssicherungskonzeptes zusätzliche neue Maßnahmen zu benennen, die die
entstehenden Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder
Mindereinzahlungen vollständig kompensieren. Dabei ist die Eignung der neuen
Maßnahmen darzustellen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
Haushaltssicherungskonzept
der Stadt Boizenburg/Elbe