Betreff
Rahmenrichtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe für Zuwendungen an Dritte zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Lebensqualität auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens
Vorlage
092/23/50/1
Art
Ergänzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die als Anlage beigefügte „Rahmenrichtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe für Zuwendungen an Dritte zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Lebensqualität auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens“

 mit Wirkung zum 01.01.2024.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

In Anlehnung an die Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO M-V) einschließlich der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung sowie gemäß § 35 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik kann die Stadt Boizenburg/Elbe Zuwendungen, insbesondere für soziale, kulturelle und sportliche Vorhaben sowie für Maßnahmen der Jugendarbeit gewähren. An der Durchführung dieser Vorhaben bzw. Maßnahmen muss ein erhebliches städtisches Interesse bestehen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

 

In der Stadtvertretung vom 31.08.2023 wurde die Beschlussvorlage zur Rahmenrichtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe zurück an die zuständigen Fachausschüsse gegeben mit folgenden Änderungshinweisen:

 

Punkt 3.4 Bewilligungsvoraussetzungen

 

Als verantwortlicher Fachbereich für die Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen wurde nun statt Bewilligungsstelle der Fachbereich Bildung und Freizeit benannt.

 

Punkt 4 Finanzierung

 

Vor der Bewilligung wird der Antrag durch den jeweiligen Fachbereich, z.B. bei baulichen Maßnahmen durch den Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Wohnen geprüft.

 

Punkt 5.1 Antragsverfahren

 

An dieser Stelle wurde der genaue Adressat für die Antragsstellung benannt. Des Weiteren wurde auf das Windhundprinzip bei der Vergabe der Zuwendung hingewiesen. Anträge können bereits zu Beginn des Jahres, mindestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

 

Punkt 5.2 Bewilligungsverfahren

 

In der Stadtvertretung wurde angeregt Wertgrenzen für die Bewilligung festzulegen. Die in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen und Zuständigkeiten wurden für die Rahmenrichtlinie übernommen.

 

Punkt 8. Inkrafttreten

 

Die Rahmenrichtlinie nach Zustimmung der Stadtvertretung am 01.01.2024 in Kraft.

 

 

Alternativen:

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

Positiv hervorzuheben ist, dass auch der Grundsatz der Nachhaltigkeit Berücksichtigung in den Bewilligungsvoraussetzungen findet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:  nach Haushaltssituation

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: nach Haushaltssituation

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


 

1.       Rahmenrichtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe für Zuwendungen an Dritte zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Lebensqualität auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens

2.       Antrag auf Projektförderung