Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die als Anlage beigefügte
„Rahmenrichtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe für Zuwendungen an Dritte zur
nachhaltigen Weiterentwicklung der Lebensqualität auf allen Gebieten des gesellschaftlichen
Lebens“
mit Wirkung zum 01.01.2024.
Sachdarstellung und Begründung:
In Anlehnung an die Bestimmungen
der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO M-V)
einschließlich der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften in der jeweils
gültigen Fassung sowie gemäß § 35 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik
kann die Stadt Boizenburg/Elbe Zuwendungen, insbesondere für soziale,
kulturelle und sportliche Vorhaben sowie für Maßnahmen der Jugendarbeit
gewähren. An der Durchführung dieser Vorhaben bzw. Maßnahmen muss
ein erhebliches städtisches Interesse bestehen. Ein Rechtsanspruch auf die
Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
In der Stadtvertretung vom 31.08.2023 wurde die Beschlussvorlage zur
Rahmenrichtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe zurück an die zuständigen
Fachausschüsse gegeben mit folgenden Änderungshinweisen:
Punkt 3.4 Bewilligungsvoraussetzungen
Als verantwortlicher Fachbereich für die Prüfung der
Auszahlungsvoraussetzungen wurde nun statt Bewilligungsstelle der Fachbereich
Bildung und Freizeit benannt.
Punkt 4 Finanzierung
Vor der Bewilligung wird der Antrag durch den jeweiligen Fachbereich,
z.B. bei baulichen Maßnahmen durch den Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und
Wohnen geprüft.
Punkt 5.1 Antragsverfahren
An dieser Stelle wurde der genaue Adressat für die Antragsstellung
benannt. Des Weiteren wurde auf das Windhundprinzip bei der Vergabe der
Zuwendung hingewiesen. Anträge können bereits zu Beginn des Jahres, mindestens
jedoch acht Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Punkt 5.2 Bewilligungsverfahren
In der Stadtvertretung wurde angeregt Wertgrenzen für die Bewilligung
festzulegen. Die in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen und
Zuständigkeiten wurden für die Rahmenrichtlinie übernommen.
Punkt 8. Inkrafttreten
Die Rahmenrichtlinie nach Zustimmung der Stadtvertretung am 01.01.2024
in Kraft.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: Positiv hervorzuheben ist, dass auch der
Grundsatz der Nachhaltigkeit Berücksichtigung in den
Bewilligungsvoraussetzungen findet. |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: nach Haushaltssituation |
Produkt.: nach Haushaltssituation Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
1.
Rahmenrichtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe für
Zuwendungen an Dritte zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Lebensqualität auf
allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens
2. Antrag auf Projektförderung