Betreff
Rahmenrichtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe für Zuwendungen an Dritte zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Lebensqualität auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens
Vorlage
092/23/50
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die als Anlage beigefügte „Rahmenrichtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe für Zuwendungen an Dritte zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Lebensqualität auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens“

 mit Wirkung zum 07.07.2023.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

In Anlehnung an die Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO M-V) einschließlich der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung sowie gemäß § 35 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik kann die Stadt Boizenburg/Elbe Zuwendungen, insbesondere für soziale, kulturelle und sportliche Vorhaben sowie für Maßnahmen der Jugendarbeit gewähren. An der Durchführung dieser Vorhaben bzw. Maßnahmen muss ein erhebliches städtisches Interesse bestehen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

 

Derzeit gewährt die Stadt Boizenburg/Elbe auf Grundlage verschiedener, zum Teil veralteter Förderrichtlinien Zuwendungen an Vereinen, Institutionen, Initiativen und Privatpersonen.

 

Zukünftig soll es nur eine Rahmenrichtlinie für alle Förderzwecke geben. Diese soll eine einheitliche Verfahrensgrundlage zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Boizenburg/Elbe sicherstellen. Die Antragsstellung wird dadurch erleichtert und die Antragssteller müssen sich nicht nach unterschiedlichen Anforderungen richten.

 

Zuwendungen im Sinne dieser Rahmenrichtlinie sind städtische Mittel, die als nicht rückzahlbare Leistungen oder rückzahlbare Leistungen gewährt werden. Geldwerte, Sachleistungen oder der Verzicht auf städtische Einnahmen gelten ebenfalls als Zuwendungen. Die Förderung wird aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln pro Haushaltsjahr gezahlt.

 

 

 

Alternativen:

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

Positiv hervorzuheben ist, dass auch der Grundsatz der Nachhaltigkeit Berücksichtigung in den Bewilligungsvoraussetzungen findet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:  nach Haushaltssituation

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: nach Haushaltssituation

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: