Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die als Anlage beigefügte
„Rahmenrichtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe für Zuwendungen an Dritte zur
nachhaltigen Weiterentwicklung der Lebensqualität auf allen Gebieten des gesellschaftlichen
Lebens“
mit Wirkung zum 07.07.2023.
Sachdarstellung und Begründung:
In Anlehnung an die Bestimmungen
der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO M-V)
einschließlich der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften in der jeweils
gültigen Fassung sowie gemäß § 35 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik
kann die Stadt Boizenburg/Elbe Zuwendungen, insbesondere für soziale,
kulturelle und sportliche Vorhaben sowie für Maßnahmen der Jugendarbeit
gewähren. An der Durchführung dieser Vorhaben bzw. Maßnahmen muss
ein erhebliches städtisches Interesse bestehen. Ein Rechtsanspruch auf die
Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
Derzeit gewährt die Stadt Boizenburg/Elbe auf Grundlage verschiedener,
zum Teil veralteter Förderrichtlinien Zuwendungen an Vereinen, Institutionen,
Initiativen und Privatpersonen.
Zukünftig soll es nur eine Rahmenrichtlinie für alle Förderzwecke geben.
Diese soll eine einheitliche Verfahrensgrundlage zur Gewährung von
Zuwendungen durch die Stadt Boizenburg/Elbe sicherstellen. Die Antragsstellung wird dadurch erleichtert
und die Antragssteller müssen sich nicht nach unterschiedlichen Anforderungen
richten.
Zuwendungen im Sinne dieser
Rahmenrichtlinie sind städtische Mittel, die als nicht rückzahlbare Leistungen
oder rückzahlbare Leistungen gewährt werden. Geldwerte, Sachleistungen oder der
Verzicht auf städtische Einnahmen gelten ebenfalls als Zuwendungen. Die
Förderung wird aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln pro
Haushaltsjahr gezahlt.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme
auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: Positiv hervorzuheben ist, dass auch der
Grundsatz der Nachhaltigkeit Berücksichtigung in den
Bewilligungsvoraussetzungen findet. |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: nach Haushaltssituation |
Produkt.: nach Haushaltssituation Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: