hier: Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der 32-seitigen Anlage dargestellten Einzelempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den erneuten formellen Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Gesamtheit als Schlussabwägung. Die einzelnen Beschlüsse sind in die Unterlagen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Boizenburg/Elbe einzuarbeiten und zu berücksichtigen. Die Bürgerinnen und Bürger, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Schlussabwägung zu unterrichten.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt gemäß § 5 BauGB die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Februar 2023) und billigt die Begründung und den Umweltbericht.
- Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 BauGB bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, zur Genehmigung einzureichen. Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich bekanntzumachen
Sachdarstellung und Begründung:
Am 16.12.2021 hat die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe in ihrer öffentlichen Sitzung den geänderten Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, woraufhin dann die erneuten Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 sowie § 2 Abs. 2 BauGB vom 18.07.2022 bis zum 19.08.2022 durchgeführt worden sind.
Im Ergebnis der Schlussabwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus den erneuten Beteiligungsverfahren konnte festgestellt werden, dass keine Änderungen an den Planunterlagen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Boizenburg/Elbe erforderlich waren. Die gemäß den Stellungnahmen von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange gegebenen Anmerkungen und Hinweise wurden durch redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen in der Planzeichnung, in der Begründung und im Umweltbericht berücksichtigt.
Der Fachdienst 68 - Umwelt, Abteilung Immissionsschutz des Landkreises Ludwigslust-Parchim hat im Rahmen des gesamten Planverfahrens eine gutachterliche Betrachtung im Zusammenhang mit Lärm und Schall zur Änderungsfläche 6.5 (gemischte Baufläche an der Hamburger Straße) gefordert. Diese wurde mit Stand vom 03.12.2020 vom Fachbüro Lärmkontor, Hamburg, in Form einer Schalltechnischen Untersuchung erstellt. Im Ergebnis der Untersuchung konnte festgestellt werden, dass eine Wohnnutzung in diesem Bereich möglich ist und dass es bei Realisierung entsprechender passiver Schallschutzmaßnahmen auch eine neue Wohnnutzung an der Hamburger Straße möglich wäre. Daher ist die vom Büro Lärmkontor GmbH, Hamburg, erstellte Schalltechnische Untersuchung fester Bestandteil dieser Flächennutzungsplanänderung und muss auf untergeordneten Planungsebenen zur Herstellung von verbindlichem Baurecht oder bei konkreten Bauantragsstellungen beachtet werden.
Damit erfolgen keine Änderungen, die die Grundzüge der Planung betreffen, so dass für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Feststellungsbeschluss nun gefasst werden kann
Danach werden die Unterlagen in Form einer Verfahrensakte
zusammengestellt und zur Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim
eingereicht. Sobald die Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
vorliegt, wird die Genehmigung ortsüblich im Landkreis Express – Ausgabe
Ludwigslust bekannt gemacht. Nach Ablauf des Tages der Bekanntmachung zur
Erteilung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan rechtsverbindlich
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung
bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: 51100000 Sachkonto:
52929200 Verausgabt: 2.082,50 Noch verfügbar: 167.917,50 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ................gez.
Luckow..............
Personalrat ……………………….
Anlagen:
Planunterlagen