hier: Satzungsbeschluß
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage dargestellten Einzelempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Gesamtheit als Schlussabwägung. Die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Schlussabwägung zu unterrichten.
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan NR.41 für den Bereich „Amtsgärten/ An der Quöbbe“ ( Stand September 2022) mit der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung und billigt die Begründung.
Sachdarstellung und Begründung:
Nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses im „Landkreis Express - Ausgabe Ludwigslust“, wurden die formellen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.41 „Amtsgärten/An der Quöbbe“ durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit paralleler Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Boizenburg/Elbe im Zeitraum vom 23.05.2022 bis zum 24.06.2022 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB informiert und um Stellungnahme zum Planinhalt gebeten.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die eine Änderung der Grundzüge der Planung erforderten. Somit kann abschließend der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Der räumliche Geltungsbereich wird im parallelen Verfahren zur 6. FNP-Änderung als Wohnbaufläche dargestellt.
Die Kosten der
Planung werden vom Vorhabenträger übernommen.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung
bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: Es wird nur das Mindestmaß des Einsatzes
von erneuerbaren Energien und Energiesparen für die Bebauung nur durch das
Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt, Entsiegelungsziele, Hinweise zu
Schottergärten oder Dachbegrünungen werden nicht genannt. Im B-Plan gibt es
keine Festsetzungen zu Klimaschutz- und anpassungszielen. |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ...........gez.BJohn......... Personalrat ……………………….
Anlagen: Planunterlagen und Abwägung