Betreff
Bebauungsplan Nr.41 "Amtsgärten/ An der Quöbbe"
hier: Satzungsbeschluß
Vorlage
112/22/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage dargestellten Einzelempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Gesamtheit als Schlussabwägung. Die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Schlussabwägung zu unterrichten.

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan NR.41 für den Bereich „Amtsgärten/ An der Quöbbe“ ( Stand  September 2022) mit der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung und billigt die Begründung.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses im „Landkreis Express - Ausgabe Ludwigslust“, wurden die formellen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.41 „Amtsgärten/An der Quöbbe“ durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit paralleler Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Boizenburg/Elbe im Zeitraum vom 23.05.2022 bis zum 24.06.2022 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB informiert und um Stellungnahme zum Planinhalt gebeten.

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die eine Änderung der Grundzüge der Planung erforderten. Somit kann abschließend der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Der räumliche Geltungsbereich wird im parallelen Verfahren zur 6. FNP-Änderung als Wohnbaufläche dargestellt.

 

Die Kosten der Planung werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

 

Alternativen:

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

Es wird nur das Mindestmaß des Einsatzes von erneuerbaren Energien und Energiesparen für die Bebauung nur durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt, Entsiegelungsziele, Hinweise zu Schottergärten oder Dachbegrünungen werden nicht genannt. Im B-Plan gibt es keine Festsetzungen zu Klimaschutz- und anpassungszielen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           ...........gez.BJohn.........         Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: Planunterlagen und Abwägung