Betreff
Bebauungsplanverfahren Nr.44 für den Bereich " Grundschulzentrum- Außensportfeld"
hier: Aufstellungsbeschluss nach § 13 a BauGB
Vorlage
011/22/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 44 für den Bereich „ Grundschulzentrum- Außensportfeld“ wird entsprechend dem Lageplan vom 27.01.2022  im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Für den Bau des Grundschulzentrums (GSZ) der Ludwig- Reinhard- Grundschule wurden 4 Bauanträge gestellt:

  1. Bauteil A (Schule)
  2. Bauteil B (Sporthalle)
  3. Bauteil C (Hort)
  4. Ertüchtigung des Außensportfeldes mit 60 m- Laufbahn, Rundkurs und Sprunggrube

 

Während für Bauteil C die Baugenehmigung schon erteilt und für Bauteil A und B die Baugenehmigung in Kürze erwartet wird, ist der Bauantrag für die Ertüchtigung des Außensportfeldes vom Landkreis mit Schreiben vom 05.01.2022 abgelehnt worden.

 

Begründung

Das Bauvorhaben widerspricht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes.

(hier: Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage)

 

Um kurzfristig Baurecht zu schaffen, besteht die Möglichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung). Das ist mit dem Landkreis abgestimmt. Die Stadt Boizenburg/Elbe hat vorsorglich Widerspruch eingelegt.

 

Obwohl im Außenbereich liegend, kann der Bereich städtebaulich dem Innenbereich zugeordnet werden. Der B-Plan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Der F-Plan ist nach Rechtskraft zu berichtigen.

 

Alternativen:

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

Abgrenzung der Außenanlage durch Heckenelemente ist zu empfehlen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          gez. John.......................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: Lageplan