hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage dargestellten Einzelempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Gesamtheit als Schlussabwägung. Die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Schlussabwägung zu unterrichten.
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohngebiet Dr.-Alexander-Straße Nord“ (Stand ……2022) mit der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung und billigt die Begründung.
Sachdarstellung und Begründung:
Nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses im „Landkreis Express - Ausgabe Ludwigslust“, wurden die formellen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohngebiet Dr.-Alexander-Straße Nord“ durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit paralleler Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Boizenburg/Elbe im Zeitraum vom 21.10.2021 bis zum 22.11.2021 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB informiert und um Stellungnahme zum Planinhalt gebeten.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die eine Änderung der Grundzüge der Planung erforderten. Somit kann abschließend der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohngebiet
Dr.-Alexander-Straße Nord“ entwickelt sich gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem
Flächennutzungsplan. Daher wird der Bebauungsplan nach Ablauf des Tages der
Veröffentlichung der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses rechtsverbindlich.
Die Kosten der
Planung werden vom Vorhabenträger übernommen.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: Es handelt sich um ein B-Plan-Verfahren,
auf das sich in diesem fortgeschrittenen Stadium nicht mehr einwirken lässt. Hinweis: Die Stadtverwaltung bereitet
aktuell Leitlinien und Planungsvorgaben vor, die die Möglichkeit bieten
werden, Klimaschutz in der Bauleitplanung zu verankern. |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro gez.
Lukow...................
Personalrat ……………………….
Anlagen: Planunterlagen