Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit den zugehörigen Anlagen.
Der auf der Sitzung der Stadtvertretung am 06.05.2021
beschlossene Sperrvermerk für die Durchführung des Stadtfestes in Höhe von
14.000 € wird wieder aufgehoben
Sachdarstellung und Begründung:
In den
Haushaltsplan 2021 wurden für das Grundschulzentrum (GSZ) folgende
investive Baukosten in Höhe von 19,1 Mio. € eingeplant:
2021: GSZ (ohne
Sporthalle) und Interimslösung in Zahrensdorf 14,114 Mio. €
2022: neue
2-Feld-Sporthalle GSZ 4,943 Mio. €
19,057 Mio. €
Für die in 2022
eingeplanten Baukosten für die neue 2-Feld-Sporthalle am GSZ wurde eine
Verpflichtungsermächtigung über 4,943 T€ vom Landkreis genehmigt.
Die letzte
Kostenberechnung des Projektsteuerers für das GSZ vom September 2021 geht
nunmehr von Gesamtkosten (incl. Interimslösung in Zahrensdorf) in Höhe von
20,791 Mio. € aus.
Um noch im Dezember
2021 die Ausschreibungen auslösen zu können, sind die fehlenden Baukosten in
Höhe von 1,734 Mio. € im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr
2022 bereitzustellen.
Weiterhin wurden in
den Haushaltsplan 2021 für den Anbau an die Regionale Schule („Stelze“)
investive Baukosten in Höhe von 4,4 Mio. € eingeplant. Laut Angaben des
Planungsbüros beträgt die letzte Kostenschätzung nunmehr 7,1 Mio. €.
Um die
Ausschreibungen auslösen zu können, sind die derzeit nicht geplanten Baukosten
für die Stelze in Höhe von 2,7 Mio. € im Rahmen einer
Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2022 bereitzustellen.
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2021 enthält genehmigungspflichtige Bestandteile (investive Darlehensaufnahme 12,5 Mio. € und Verpflichtungsermächtigungen 9,8 Mio. €).
Die Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2022 setzten sich wie folgt zusammen:
Baukosten Grundschulzentrum 6.677 T€
Baukosten Anbau Regionale Schule 2.700 T€
Löschfahrzeug Feuerwehr 450 T€
9.827 T€
Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 06.05.2021 wurden der 1. Nachtragshaushalt 2021 sowie zahlreiche Sperrvermerke für einzelne Haushaltsansätze 2021 beschlossen.
Mit dieser Ergänzungsvorlage soll von diesen Sperrvermerken der Sperrvermerk für die Durchführung des Stadtfestes in Höhe von 14.000 € wieder aufgehoben werden.
Diese (wieder für 2021) frei werdenden Mittel im Produkt Kultur sollen die Kosten für Umzäunung und Security für die Durchführung des Weihnachtsmarktes im Dezember decken.