Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit den zugehörigen Anlagen.
Sachdarstellung und Begründung:
In den
Haushaltsplan 2021 wurden für das Grundschulzentrum (GSZ) folgende
investive Baukosten in Höhe von 19,1 Mio. € eingeplant:
2021: GSZ (ohne
Sporthalle) und Interimslösung in Zahrensdorf 14,114 Mio. €
2022: neue
2-Feld-Sporthalle GSZ 4,943 Mio. €
19,057 Mio. €
Für die in 2022
eingeplanten Baukosten für die neue 2-Feld-Sporthalle am GSZ wurde eine
Verpflichtungsermächtigung über 4,943 T€ vom Landkreis genehmigt.
Die letzte
Kostenberechnung des Projektsteuerers für das GSZ vom September 2021 geht
nunmehr von Gesamtkosten (incl. Interimslösung in Zahrensdorf) in Höhe von
20,791 Mio. € aus.
Um noch im Dezember
2021 die Ausschreibungen auslösen zu können, sind die fehlenden Baukosten in
Höhe von 1,734 Mio. € im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr
2022 bereitzustellen.
Weiterhin wurden in
den Haushaltsplan 2021 für den Anbau an die Regionale Schule („Stelze“)
investive Baukosten in Höhe von 4,4 Mio. € eingeplant. Laut Angaben des
Planungsbüros beträgt die letzte Kostenschätzung nunmehr 7,1 Mio. €.
Um die
Ausschreibungen auslösen zu können, sind die derzeit nicht geplanten Baukosten
für die Stelze in Höhe von 2,7 Mio. € im Rahmen einer
Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2022 bereitzustellen.
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2021 enthält genehmigungspflichtige Bestandteile (investive Darlehensaufnahme 12,5 Mio. € und Verpflichtungsermächtigungen 9,8 Mio. €).
Die Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2022 setzten sich wie folgt zusammen:
Baukosten Grundschulzentrum 6.677 T€
Baukosten Anbau Regionale Schule 2.700 T€
Löschfahrzeug Feuerwehr 450 T€
9.827 T€
Die von der Stadtvertretung auf der Sitzung am 06.05.2021 beschlossenen Sperrvermerke für einzelne Haushaltsansätze 2021 gelten weiterhin.