hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Für den im Lageplan
vom 27.09.2021 dargestellten Bereich wird im beschleunigten Verfahren nach § 13
a BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Südlich Berliner Straße“
aufgestellt.
Sachdarstellung und Begründung:
Planungsziel:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt Boizenburg schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Erweiterung und Umstrukturierung des bestehenden Einzelhandelsstandortes südlich der Berliner Straße.
Es ist beabsichtigt, die östlich der bestehenden Kundenstellplatzanlage befindliche Fläche in die Nutzung des Einzelhandelsstandortes miteinzubeziehen. Die betreffende Fläche ist gegenwärtig im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4 als Gewerbegebiet festgesetzt und ermöglicht somit keine Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 erfolgt aus diesem Grund eine Einbeziehung der gewerblichen Bauflächen in die Fläche des Sonstigen Sondergebietes „Handel und Einkauf“.
Die Planungen sehen die Neuerrichtung eines Famila-Marktes inklusive Getränkemarkt auf der östlichen Fläche des Plangebietes vor. Der bestehende Lebensmittelmarkt wird in Teilen zurückgebaut und neu gegliedert. Somit ergeben sich innerhalb des Plangebietes weitere Möglichkeiten der Umstrukturierung und Vergrößerung der bestehenden Betriebe.
Die geplanten Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 berücksichtigen die in diesem Zusammenhang erforderliche Vergrößerung der zulässigen Verkaufsfläche sowie die entsprechenden Rahmenbedingungen für die geplanten baulichen Erweiterungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen, um den bestehenden Einzelhandelsstandort an zeitgemäße Anforderungen anzupassen und ihn somit langfristig zu sichern.
Die
Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a liegen
vor, weil die Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung dient und
weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: Für die weitere Beplanung sollten
Maßnahmen für den Umgang zur Regenwasserversickerung, Starkregenvorsorge, und
der Einsatz von Erneuerbaren Energien bei der Marktumgestaltung mit
betrachtet werden. |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro .......gez.
BJohn................. Personalrat ……………………….
Anlagen: Lageplan vom 27.09.2021