hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Küsters Gärten“ mit Stand
vom September 2021.
Die Begründung wird
gebilligt.
Die Stadtvertretung
beschließt auf der Grundlage des Entwurfes gem. § 4 Abs.2 Satz 1 BauGB i.V.m. §
3 Abs.2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer einmonatigen
Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung
durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs.2 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Aufstellung des B-Planes Nr.37 „Küsters Gärten“ erfolgte in der
Sitzung der Stadtvertretung vom 28.06.2018. Planungsziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung der schon
vorhandenen Wohnnutzung und eine geordnete Erschließung im Gebiet.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist ein Umlegungsverfahren
(amtliches Grundstückstauschverfahren) durchzuführen, damit Vor- und Nachteile
aus der städtebaulichen Planung solidarisch auf alle Eigentümer nach
einheitlichem Schlüssel verteilt werden. Im Rahmen des Verfahrens zur Umlegung
ist geplant, Erörterungstermine mit den Betroffenen durchzuführen. In einer
nächsten Sitzung der Stadtvertretung soll dann die Einleitung des
Umlegungsverfahrens durch den sogenannten Umlegungsbeschluss erfolgen.
Der Bebauungsplan
wird gem. § 13 b BauGB als Bebauungsplan zur Einbeziehung von
Außenbereichsflächen nach den Verfahrensvorschriften des § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist daher nicht
erforderlich; dies bedeutet nicht, dass Umweltbelange nicht untersucht und
berücksichtigt werden. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 (1) sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB
kann verzichtet werden.
Eine für die
Sitzung der Stadtvertretung am 25.03.2021 vorbereitete Beschlussvorlage zur
Entscheidung über den Entwurf des B-Planes wurde in der Beratung des
zuständigen Ausschusses für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt (SRPU) am
11.03.2021 zwar zur Beschlussfassung empfohlen, jedoch vor der Sitzung der Stadtvertretung
in der Öffentlichkeit so kontrovers diskutiert, dass der Bürgermeister die
Vorlage zur weiteren Beratung von der Tagesordnung absetzte.
Für die Sitzung des
SRPU am 27.05.2021 wurde ohne separaten Tagesordnungspunkt im Rahmen der
Mitteilungen der Verwaltung ein überarbeiteter Planentwurf zur Diskussion
vorgelegt. Auch hier wurden Änderungsvorschläge vorgebracht, die in dem nun
vorliegenden Entwurf berücksichtigt sind.
Im Bereich von
Bretternhof kommend sind nun Flächen für notwendige Infrastrukturen, wie
Pumpwerk, Stromversorgungsanlagen, Entsorgungsleitungen als öffentliche
Verkehrsflächen dargestellt, da sie nicht be- oder überbaubar sind. Im Weiteren
wurde den Empfehlungen zur Reduzierung der Bauflächen gefolgt und die
Erschließungssituation verändert.
Der Bürgermeister empfiehlt, diesen Entwurf nun den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen und die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 51100000 Sachkonto: 52929200 HH-Ansatz: 131.000,00 € Verausgabt: 26.338,66 € Noch verfügbar: 104.661,34 € |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen
Angepasster Lageplan B-Plan-Entwurf