Betreff
Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Boizenburg/Elbe
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
009/21/30/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Küsters Gärten“ mit Stand vom September 2021.

Die Begründung wird gebilligt.

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des Entwurfes gem. § 4 Abs.2 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchzuführen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs.2 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Aufstellung des B-Planes Nr.37 „Küsters Gärten“ erfolgte in der Sitzung der Stadtvertretung vom 28.06.2018. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung der schon vorhandenen Wohnnutzung und eine geordnete Erschließung im Gebiet.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist ein Umlegungsverfahren (amtliches Grundstückstauschverfahren) durchzuführen, damit Vor- und Nachteile aus der städtebaulichen Planung solidarisch auf alle Eigentümer nach einheitlichem Schlüssel verteilt werden. Im Rahmen des Verfahrens zur Umlegung ist geplant, Erörterungstermine mit den Betroffenen durchzuführen. In einer nächsten Sitzung der Stadtvertretung soll dann die Einleitung des Umlegungsverfahrens durch den sogenannten Umlegungsbeschluss erfolgen.

Der Bebauungsplan wird gem. § 13 b BauGB als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach den Verfahrensvorschriften des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist daher nicht erforderlich; dies bedeutet nicht, dass Umweltbelange nicht untersucht und berücksichtigt werden. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB kann verzichtet werden.

Eine für die Sitzung der Stadtvertretung am 25.03.2021 vorbereitete Beschlussvorlage zur Entscheidung über den Entwurf des B-Planes wurde in der Beratung des zuständigen Ausschusses für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt (SRPU) am 11.03.2021 zwar zur Beschlussfassung empfohlen, jedoch vor der Sitzung der Stadtvertretung in der Öffentlichkeit so kontrovers diskutiert, dass der Bürgermeister die Vorlage zur weiteren Beratung von der Tagesordnung absetzte.

Für die Sitzung des SRPU am 27.05.2021 wurde ohne separaten Tagesordnungspunkt im Rahmen der Mitteilungen der Verwaltung ein überarbeiteter Planentwurf zur Diskussion vorgelegt. Auch hier wurden Änderungsvorschläge vorgebracht, die in dem nun vorliegenden Entwurf berücksichtigt sind.

 

Im Bereich von Bretternhof kommend sind nun Flächen für notwendige Infrastrukturen, wie Pumpwerk, Stromversorgungsanlagen, Entsorgungsleitungen als öffentliche Verkehrsflächen dargestellt, da sie nicht be- oder überbaubar sind. Im Weiteren wurde den Empfehlungen zur Reduzierung der Bauflächen gefolgt und die Erschließungssituation verändert.

Der Bürgermeister empfiehlt, diesen Entwurf nun den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen und die Öffentlichkeit zu beteiligen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 51100000

Sachkonto:         52929200

HH-Ansatz:              131.000,00 €

Verausgabt:               26.338,66 €

Noch verfügbar:     104.661,34 €

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen

Angepasster Lageplan B-Plan-Entwurf