Betreff
Medienentwicklungsplan für die Regionale Schule sowie die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
112/20/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt den Medienentwicklungsplan (MEP)  für die Schulen der Stadt Boizenburg/Elbe.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Vorlage eines Medienentwicklungsplanes in Zuständigkeit des Schulträgers ist die wichtigste Voraussetzung, um den Status der Förderwürdigkeit für die Digitalisierung der Schulen zu erlangen. Originäre Aufgabe der Schulen ist die Erarbeitung von Medienbildungskonzepten, in welchen die Schulen die pädagogischen Ziele und Aufgabenstellungen definiert. Die technische Umsetzung fließt in den Medienentwicklungsplan ein.

 

Im Rahmen der Digitalisierung beschreitet auch die Stadt Boizenburg/Elbe neue Wege, indem über den beauftragten IT-Dienstleister KSM in Zusammenarbeit mit der ifib-consult GmbH aus Bremen ein relativ vereinheitlichtes Planungswerk für eine Reihe eher kleinerer bis mittlerer Schulträger erstellt wurde. Fokussiert wurden in der Herangehensweise durch KSM der IST-Zustand an den Schulen und der Bedarf aus schulischer Sicht. Zusammengefasst und fachlich bewertet entstand so ein Orientierungsrahmen für die beteiligten Schulträger; ergänzt mit Beispielrechnungen, die jedoch konkret vor Ort mit jeder beteiligten Schule ausgestaltet werden müssen.

Das heißt, mit dem Beschluss dieses Medienentwicklungsplanes wird ein Rahmen für die weitere Entwicklung gesteckt. Die zugehörigen detaillierten Finanzplanungen für die Umsetzung werden nach Maßgabe des Haushaltes mit den Haushaltsbeschlüssen festgesetzt.

 

Eine bedarfsgerechte Breitbandanbindung der Schulen ist hierbei von elementarer Bedeutung. Wesentlich für das Verständnis ist, dass sich alle beteiligten Akteure in einem sich ständig weiterentwickelnden Prozess bewegen. Auch Medienbildungskonzepte bedürfen einer kontinuierlichen Interaktion durch eine (nicht homogene) Lehrerschaft.

Vorab seien hier einige Eckdaten und Zwischenergebnisse benannt:

Die Richtlinie von Bund und Land M-V zur Förderung der Digitalisierung der Schulen (DigitalPakt) unterstützt die Schulträger Insbesondere bei der Finanzierung von:

-    Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung einschließlich notwendiger Hardwarekomponenten zur Steuerung der Netzwerkinfrastruktur und Servertechnik sowie damit verbundene bauliche Ertüchtigungsmaßnahmen der Schulgebäude

-    Installation von schulischem WLAN

-    Anzeige- und lnteraktionsgeräten (sog. Whiteboards}, digitalen Arbeitsgeräten

-    nachrangig schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schüler (Laptops, Notebooks, Tablets; jedoch keine Smartphones}

 

Die maximale Höhe der Förderung von Bund und Land setzt sich - aus heutiger Sicht- zusammen aus:

a)     Sockelbeträgen je Schulart (Grundschulen - 40 T€, weiterführende Schulen - 50 T€)

b)     additivem Zuschuss nach Schülerzahl im Schuljahr 2017/18 x Schülersatz (340 €)

c)     Hinzurechnung von 10% des rechnerischen Ergebnisses aus a) und b) als Kofinanzierung des Landes-+ kein Eigenanteil der Schulträger erforderlich (allerdings muss der Schulträger alle Kosten, die diese Förderhöhen übersteigen, selbst finanzieren)

 

Vorgesehene Förderjahre und maximal mögliche Zuwendungshöhen:

1.       Regionale Schule Rudolf-Tarnow

2021

          234.146 €

2.       Grundschule Ludwig-Reinhard.

2021

          136.379 €

3.       Grundschule An den Eichen

2021

          124.410 €

 

Gegenwärtiger Erkenntnisstand an den Schulen der Stadt Boizenburg/Elbe:

Gegenwärtig befinden wir uns als Schulträger im Prozess der Kostenermittlung sowohl für bauliche Erfordernisse als auch hinsichtlich der künftigen IT-Ausstattung sowie der Folgekosten für Administration. Die Schulen befassen sich mit der Ausarbeitung der Medienbildungskonzepte, wobei der Entwurf der Regionalen Schule Rudolf-Tarnow beschlussfertig und mit dem MEP abgestimmt ist.

Die Prozesse werden durch fachkundige Beratung seitens KSM begleitet.

 

Die Mittel des Digitalpaktes sollen vorrangig für die Schaffung der baulichen Voraussetzungen sowie für die Breitbandnutzung an den Schulen der Stadt Boizenburg/Elbe genutzt werden.

Um die Fördermittel in 2021 abzurufen, ist es wichtig, mit der Schaffung bzw. Planung der baulichen Voraussetzungen zu beginnen (Vorlage 090/20/30).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 


Anlagen:

Medienentwicklungsplan (wird nachgereicht)