Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt den Medienentwicklungsplan
(MEP) für die Schulen der Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Vorlage eines Medienentwicklungsplanes in
Zuständigkeit des Schulträgers ist die wichtigste Voraussetzung, um den Status
der Förderwürdigkeit für die Digitalisierung der Schulen zu erlangen. Originäre
Aufgabe der Schulen ist die Erarbeitung von Medienbildungskonzepten, in welchen
die Schulen die pädagogischen Ziele und Aufgabenstellungen definiert. Die
technische Umsetzung fließt in den Medienentwicklungsplan ein.
Im Rahmen der
Digitalisierung beschreitet auch die Stadt Boizenburg/Elbe neue Wege, indem
über den beauftragten IT-Dienstleister KSM in Zusammenarbeit mit der ifib-consult
GmbH aus Bremen ein relativ vereinheitlichtes Planungswerk für eine Reihe eher
kleinerer bis mittlerer Schulträger erstellt wurde. Fokussiert wurden in der
Herangehensweise durch KSM der IST-Zustand an den Schulen und der Bedarf aus
schulischer Sicht. Zusammengefasst und fachlich bewertet entstand so ein
Orientierungsrahmen für die beteiligten Schulträger; ergänzt mit
Beispielrechnungen, die jedoch konkret vor Ort mit jeder beteiligten Schule
ausgestaltet werden müssen.
Das heißt, mit dem
Beschluss dieses Medienentwicklungsplanes wird ein Rahmen für die weitere
Entwicklung gesteckt. Die zugehörigen detaillierten Finanzplanungen für die
Umsetzung werden nach Maßgabe des Haushaltes mit den Haushaltsbeschlüssen
festgesetzt.
Eine bedarfsgerechte
Breitbandanbindung der Schulen ist hierbei von elementarer Bedeutung.
Wesentlich für das Verständnis ist, dass sich alle beteiligten Akteure in einem
sich ständig weiterentwickelnden Prozess bewegen. Auch Medienbildungskonzepte
bedürfen einer kontinuierlichen Interaktion durch eine (nicht homogene)
Lehrerschaft.
Vorab seien hier einige Eckdaten und Zwischenergebnisse
benannt:
Die Richtlinie von Bund
und Land M-V zur Förderung der Digitalisierung der Schulen (DigitalPakt)
unterstützt die Schulträger Insbesondere bei der Finanzierung von:
-
Aufbau und Verbesserung
der digitalen Vernetzung einschließlich notwendiger Hardwarekomponenten zur
Steuerung der Netzwerkinfrastruktur und Servertechnik sowie damit verbundene
bauliche Ertüchtigungsmaßnahmen der Schulgebäude
-
Installation von
schulischem WLAN
-
Anzeige- und
lnteraktionsgeräten (sog. Whiteboards}, digitalen Arbeitsgeräten
-
nachrangig
schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schüler (Laptops, Notebooks, Tablets;
jedoch keine Smartphones}
Die maximale Höhe der
Förderung von Bund und Land setzt sich - aus heutiger Sicht- zusammen aus:
a) Sockelbeträgen je
Schulart (Grundschulen - 40 T€, weiterführende Schulen - 50 T€)
b) additivem Zuschuss nach
Schülerzahl im Schuljahr 2017/18 x Schülersatz
(340 €)
c)
Hinzurechnung von 10% des
rechnerischen Ergebnisses aus a) und b) als Kofinanzierung des Landes-+ kein
Eigenanteil der Schulträger erforderlich (allerdings muss der Schulträger alle
Kosten, die diese Förderhöhen übersteigen, selbst finanzieren)
Vorgesehene Förderjahre
und maximal mögliche Zuwendungshöhen:
1. Regionale Schule Rudolf-Tarnow |
2021 |
234.146 € |
2. Grundschule Ludwig-Reinhard. |
2021 |
136.379 € |
3. Grundschule An den Eichen |
2021 |
124.410 € |
Gegenwärtiger
Erkenntnisstand an den Schulen der Stadt Boizenburg/Elbe:
Gegenwärtig befinden
wir uns als Schulträger im Prozess der Kostenermittlung sowohl für bauliche
Erfordernisse als auch hinsichtlich der künftigen IT-Ausstattung sowie der
Folgekosten für Administration. Die Schulen befassen sich mit der Ausarbeitung der
Medienbildungskonzepte, wobei der Entwurf der Regionalen Schule Rudolf-Tarnow
beschlussfertig und mit dem MEP abgestimmt ist.
Die Prozesse werden
durch fachkundige Beratung seitens KSM begleitet.
Die Mittel des
Digitalpaktes sollen vorrangig für die Schaffung der baulichen Voraussetzungen
sowie für die Breitbandnutzung an den Schulen der Stadt Boizenburg/Elbe genutzt
werden.
Um die Fördermittel in
2021 abzurufen, ist es wichtig, mit der Schaffung bzw. Planung der baulichen
Voraussetzungen zu beginnen (Vorlage 090/20/30).
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Anlagen:
Medienentwicklungsplan
(wird nachgereicht)