hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf der Satzung
zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohngebiet Dr.-Alexander-Straße
Nord“ (Stand September 2020) mit Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche
Festsetzung) und billigt den Entwurf der Begründung. Das Verfahren für die
Änderungssatzung wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne frühzeitige
Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher
Belange durchgeführt.
Der Entwurf der
4. Änderung des Bebauungsplanes ist für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen und parallel dazu ins Internet einzustellen. Außerdem sind
gleichzeitig die Behörden und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
zu beteiligen.
Sachdarstellung und Begründung:
Nach
der Antragstellung zur Einleitung eines Änderungsverfahrens durch den
Grundeigentümer und Vorhabenträger der Fläche der Änderungssatzung, hat die
Stadt Boizenburg/Elbe mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag
abgeschlossen, der die Finanzierung der Änderungsplanung durch den
Grundeigentümer sicherstellt.
Die
Fläche ist seit Jahrzehnten – trotz vorhandenem Baurecht – unbebaut geblieben.
Nach Erwerb dieser Fläche durch den Eigentümer der östlich angrenzenden
Flächen, ist es nun möglich, auch diese ca. 0,28 ha große Fläche mit einem
Geschosswohnungsbau und zusammen 26 Wohnungen zu bauen.
Die bisher durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Flächen verhindern allerdings die geplante neue Bebauung auf der Südseite der Straße „Am Keesboom“. Die Abweichungen des geplanten Wohnungsneubaus von den Baugrenzfestsetzungen sind so erheblich, dass dieser nicht durch eine Befreiung umgesetzt werden kann. Daher ist es erforderlich, für diesen Bereich den Bebauungsplan zu ändern. Da weder die Art der baulichen Nutzung, noch die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung geändert werden, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Folglich kann die Änderung nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Lageplan 1
: 1.500 zum Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (vom
10.02.2020)