Betreff
4.Änderung B-Plan Nr.6 "Wohngebiet Dr. Alexander- Str. Nord"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
109/20/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf der Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohngebiet Dr.-Alexander-Straße Nord“ (Stand September 2020) mit Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzung) und billigt den Entwurf der Begründung. Das Verfahren für die Änderungssatzung wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu ins Internet einzustellen. Außerdem sind gleichzeitig die Behörden und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Nach der Antragstellung zur Einleitung eines Änderungsverfahrens durch den Grundeigentümer und Vorhabenträger der Fläche der Änderungssatzung, hat die Stadt Boizenburg/Elbe mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, der die Finanzierung der Änderungsplanung durch den Grundeigentümer sicherstellt.

Die Fläche ist seit Jahrzehnten – trotz vorhandenem Baurecht – unbebaut geblieben. Nach Erwerb dieser Fläche durch den Eigentümer der östlich angrenzenden Flächen, ist es nun möglich, auch diese ca. 0,28 ha große Fläche mit einem Geschosswohnungsbau und zusammen 26 Wohnungen zu bauen.

Die bisher durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Flächen verhindern allerdings die geplante neue Bebauung auf der Südseite der Straße „Am Keesboom“. Die Abweichungen des geplanten Wohnungsneubaus von den Baugrenzfestsetzungen sind so erheblich, dass dieser nicht durch eine Befreiung umgesetzt werden kann. Daher ist es erforderlich, für diesen Bereich den Bebauungsplan zu ändern. Da weder die Art der baulichen Nutzung, noch die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung geändert werden, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Folglich kann die Änderung nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: Lageplan 1 : 1.500 zum Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (vom 10.02.2020)