Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die anliegende Benutzungs- und
Gebührensatzung des Heimatmuseums.
Von einer
Kostendeckung gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz wird abgesehen.
Sachdarstellung und Begründung:
Bisher besteht noch
keine Benutzungs- und Gebührensatzung für das Heimatmuseum der Stadt
Boizenburg/Elbe.
Nunmehr wurde in
diesem Zusammenhang auch eine Entgeltkalkulation erstellt.
Die in der
Vergangenheit von der Stadtvertretung beschlossene Gebührenfreiheit für den
Besuch der Museen soll beibehalten werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Benutzungs- und
Gebührensatzung Heimatmuseum und Kalkulation