Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 18.06.2020 die Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte) ab dem 01.07.2020 gemäß Anlage
Sachdarstellung und Begründung:
Mit
Beschlussvorlage 122/17/30/1 hatte die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am
14.09.2017 einen Auftrag für die Kalkulation verschiedener Gebühren und
Entgelte an die Firma B&P Kommunalberatung erteilt.
Die Plankalkulation
der Marktentgelte erfolgte für den Zeitraum 2019 bis 2021. Die aus der
Kalkulation ermittelten kostendeckenden Entgelte aus den Jahren 2014 bis 2017
dienten der Verwaltung als Grundlage für die Überarbeitung der Entgeltordnung.
Der
Erläuterungsbericht, die Basisdaten, die Berechnung der Entgelte sowie die
bisherige Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von
privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen
Veranstaltungen und die neue Entgeltordnung Märkte sind dieser Beschlussvorlage
als Anlagen beigefügt.
Das Durchführen von
Märkten und Veranstaltungen sowie die Vergabe von städtischen Flächen und
Plätzen ist grundsätzlich keine hoheitliche Tätigkeit. Nach § 4 Abs. 1
Körperschaftssteuergesetz (KStG) gelten als Betrieb gewerblicher Art (BgA) alle
Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung
von Einnahmen dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der
juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Daher wird nicht von Gebühren
sondern von Entgelten und der daraus resultierenden Entgeltordnung gesprochen.
Die
Gegenüberstellung der alten und neuen Entgeltordnung sowie die alten und neuen
Entgelttatbestände und die jeweilige Höhe sind dieser Beschlussvorlage
ebenfalls als Anlage beigefügt.
In der bisherigen
Entgeltordnung wurden verschiedene Bemessungseinheiten für die jeweiligen
Veranstaltungen verwendet. Für die kostendeckende Kalkulation wurden die
Bemessungseinheiten aller Entgelttatbestände (außer Pauschalen) aus Gründen der
Gleichbehandlung auf laufende Meter und bei Platzmieten auf Flächen angepasst
und berechnet.
Die bisherigen
Entgelte sollen nicht mehr verwendet werden; durch die Kalkulation wurden
kostendeckende Entgelte ermittelt. Zur Einhaltung des § 6 Abs. 1 Satz 2
Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) empfehle ich, die kalkulierten
(kostendeckenden) Entgelte mit Inkrafttreten der Entgeltordnung ab dem 01.07.2020
zu erheben.
Natürlich ist das
Entscheidungsgremium selbstverständlich frei in seiner Beschlussfassung, von
den kalkulierten Kosten bei der Entgeltfestsetzung abzuweichen. Dies ist in
Form einer Reduzierung um 50 % für Anliegerinnen bzw. Anlieger an Veranstaltungsplätze
in § 4 Abs.4 und einer Reduzierung um 75 % des üblichen Entgelts für Vereine
und Verbände im vorliegenden Entwurf § 4 Abs. 5 bereits berücksichtigt. Jedes
weitere politisch verringerte Entgelt bedeutet die Subventionierung von
Wirtschaftsbetrieben.
Der Ausschuss für
Brand- und Katastrophenschutz, Ordnung und Sicherheit (BKSOS) empfahl in seiner
Sitzung am 25.09.2019 die Drucksache in der Ursprungsvorlage zur
Beschlussfassung.
Am gleichen Tag
wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Regionalplanung und
Umwelt (SRPU) folgende Änderung zur Aufnahme in die Entgeltordnung empfohlen:
Für das Kunsthandwerk sind die ersten 2 Meter der Standbreite kostenfrei.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur (WTK) hat die Drucksache in der Form der 1. Ergänzungsvorlage am 02.10.2019 ohne Beratung vertagt; die Ergänzungsvorlage 118/19/30/1 war wohl zu kurzfristig zugestellt worden.
Der Finanzausschuss (FA) beriet in seiner Sitzung am 08.10.2019 über die Vorlage in der Form der 1. Ergänzungsvorlage (mit dem Zusatz der Empfehlung aus dem SRPU, „Für das Kunsthandwerk sind die ersten 2 Meter der Standbreite kostenfrei.“) und empfahl die Beschlussfassung in der Stadtvertretung.
In der Sitzung des WTK am 22.10.2019 wurde über die Vorlage in der Form der 1. Ergänzungsvorlage diskutiert; es gab Fragen, die in dieser Sitzung nicht beantwortet wurden. Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt.
In der Sitzung des WTK am 20.11.2019 wurde die Empfehlung zur Vorlage erneut vertagt. In einer Anlage zur 1. Ergänzungsvorlage vom 28.11.2019 wurden die in der Sitzung des WTK am 22.10.2019 aufgeworfenen Fragen von der Verwaltung beantwortet.
In der Sitzung des WTK am 03.12.2019 wurde die Vorlage erneut, diesmal mit 0/5/0 abgelehnt, da wiederum Fragen offen blieben und ein Rechenbeispiel zu Unstimmigkeiten führte.
Zur Klärung des weiteren Vorgehens wurde die Drucksache in der Sitzung des Hauptausschusses (HA) am 13.01.2020 vorgelegt und von dort erneut zur Beratung in den WTK verwiesen; hier zog die Verwaltung die Vorlage zur Beratung im WTK am 29.01.2020 zunächst zurück.
Zur weitergehenden Erläuterung wurde daher diese 3. Ergänzungsvorlage zur Drucksache erstellt.
Nach überwiegender Ausschussmeinung (SRPU, FA) empfehle ich, dass „Für das Kunsthandwerk (sind) die ersten 2 Meter der Standbreite kostenfrei.“ sind. Dies ist in den nun vorliegenden Entwurf der Entgeltordnung eingearbeitet (§ 4 Abs. 4).
Die in der Entgeltordnung ermittelten Entgelte wurden aus den tatsächlichen Kosten der Jahre 2014 bis 2017 errechnet. Grundlagen waren die tatsächlichen Kosten, die tatsächlichen Flächen (Festwiese, Hafen Weidenschneck, Marktplatz etc.); dies ist weder durch die Gremien noch durch mich beeinflussbar.
Dementsprechend ergeben sich l o g i s c h e r w e i s e unterschiedliche Mieten für unterschiedliche Plätze (Flächen und Kosten).
Bei intensiver Prüfung der Unterlagen zur Kalkulation wurde allerdings festgestellt, dass die Anzahl der Märkte auf Seite 4 der Kalkulation nicht korrekt übertragen wurde. Auf Seite 3 der Kalkulation ist die Summe der Markttage mit 142 angegeben. Dies wurde auf Seite 4 korrigiert; dabei wurde berücksichtigt, welche Märkte mit einer direkten Zählerablesung abgerechnet werden. Durch diese Korrektur ergeben sich andere Werte bei der Angabe der Pauschalen für Strom, Müll und Wasser.
Anliegend eine Beispielrechnung für einen Wochenmarktstand für einen Dauerplatz mit 2 Markttagen wöchentlich und einer Standbreite von 3 m.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Erläuterungsbericht B&P
Erläuterungsbericht B&P-Anlagen; Seite 4 neu
Entgeltordnung vom 29.05.2006
Entgeltordnung zum 01.07.2020
Rechenbeispiel Wochenmarkt
Synopse