Betreff
Kalkulation und Änderung der Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte)
Vorlage
118/19/30/3
Art
Ergänzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 18.06.2020 die Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte) ab dem 01.07.2020 gemäß Anlage  


Sachdarstellung und Begründung:

 

Mit Beschlussvorlage 122/17/30/1 hatte die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 14.09.2017 einen Auftrag für die Kalkulation verschiedener Gebühren und Entgelte an die Firma B&P Kommunalberatung erteilt.

Die Plankalkulation der Marktentgelte erfolgte für den Zeitraum 2019 bis 2021. Die aus der Kalkulation ermittelten kostendeckenden Entgelte aus den Jahren 2014 bis 2017 dienten der Verwaltung als Grundlage für die Überarbeitung der Entgeltordnung.

Der Erläuterungsbericht, die Basisdaten, die Berechnung der Entgelte sowie die bisherige Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen und die neue Entgeltordnung Märkte sind dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.

 

Das Durchführen von Märkten und Veranstaltungen sowie die Vergabe von städtischen Flächen und Plätzen ist grundsätzlich keine hoheitliche Tätigkeit. Nach § 4 Abs. 1 Körperschaftssteuergesetz (KStG) gelten als Betrieb gewerblicher Art (BgA) alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Daher wird nicht von Gebühren sondern von Entgelten und der daraus resultierenden Entgeltordnung gesprochen.

 

Die Gegenüberstellung der alten und neuen Entgeltordnung sowie die alten und neuen Entgelttatbestände und die jeweilige Höhe sind dieser Beschlussvorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

In der bisherigen Entgeltordnung wurden verschiedene Bemessungseinheiten für die jeweiligen Veranstaltungen verwendet. Für die kostendeckende Kalkulation wurden die Bemessungseinheiten aller Entgelttatbestände (außer Pauschalen) aus Gründen der Gleichbehandlung auf laufende Meter und bei Platzmieten auf Flächen angepasst und berechnet.

 

Die bisherigen Entgelte sollen nicht mehr verwendet werden; durch die Kalkulation wurden kostendeckende Entgelte ermittelt. Zur Einhaltung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) empfehle ich, die kalkulierten (kostendeckenden) Entgelte mit Inkrafttreten der Entgeltordnung ab dem 01.07.2020 zu erheben.

Natürlich ist das Entscheidungsgremium selbstverständlich frei in seiner Beschlussfassung, von den kalkulierten Kosten bei der Entgeltfestsetzung abzuweichen. Dies ist in Form einer Reduzierung um 50 % für Anliegerinnen bzw. Anlieger an Veranstaltungsplätze in § 4 Abs.4 und einer Reduzierung um 75 % des üblichen Entgelts für Vereine und Verbände im vorliegenden Entwurf § 4 Abs. 5 bereits berücksichtigt. Jedes weitere politisch verringerte Entgelt bedeutet die Subventionierung von Wirtschaftsbetrieben.

 

Der Ausschuss für Brand- und Katastrophenschutz, Ordnung und Sicherheit (BKSOS) empfahl in seiner Sitzung am 25.09.2019 die Drucksache in der Ursprungsvorlage zur Beschlussfassung.

Am gleichen Tag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt (SRPU) folgende Änderung zur Aufnahme in die Entgeltordnung empfohlen:

                Für das Kunsthandwerk sind die ersten 2 Meter der Standbreite kostenfrei.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur (WTK) hat die Drucksache in der Form der 1. Ergänzungsvorlage am 02.10.2019 ohne Beratung vertagt; die Ergänzungsvorlage 118/19/30/1 war wohl zu kurzfristig zugestellt worden.

 

Der Finanzausschuss (FA) beriet in seiner Sitzung am 08.10.2019 über die Vorlage in der Form der 1. Ergänzungsvorlage (mit dem Zusatz der Empfehlung aus dem SRPU, „Für das Kunsthandwerk sind die ersten 2 Meter der Standbreite kostenfrei.“) und empfahl die Beschlussfassung in der Stadtvertretung.

 

In der Sitzung des WTK am 22.10.2019 wurde über die Vorlage in der Form der 1. Ergänzungsvorlage diskutiert; es gab Fragen, die in dieser Sitzung nicht beantwortet wurden. Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt.

In der Sitzung des WTK am 20.11.2019 wurde die Empfehlung zur Vorlage erneut vertagt. In einer Anlage zur 1. Ergänzungsvorlage vom 28.11.2019 wurden die in der Sitzung des WTK am 22.10.2019 aufgeworfenen Fragen von der Verwaltung beantwortet. 

In der Sitzung des WTK am 03.12.2019 wurde die Vorlage erneut, diesmal mit 0/5/0 abgelehnt, da wiederum Fragen offen blieben und ein Rechenbeispiel zu Unstimmigkeiten führte.

 

Zur Klärung des weiteren Vorgehens wurde die Drucksache in der Sitzung des Hauptausschusses (HA) am 13.01.2020 vorgelegt und von dort erneut zur Beratung in den WTK verwiesen; hier zog die Verwaltung die Vorlage zur Beratung im WTK am 29.01.2020 zunächst zurück.

 

Zur weitergehenden Erläuterung wurde daher diese 3. Ergänzungsvorlage zur Drucksache erstellt.

 

Nach überwiegender Ausschussmeinung (SRPU, FA) empfehle ich, dass „Für das Kunsthandwerk (sind) die ersten 2 Meter der Standbreite kostenfrei.“ sind. Dies ist in den nun vorliegenden Entwurf der Entgeltordnung eingearbeitet (§ 4 Abs. 4).

 

Die in der Entgeltordnung ermittelten Entgelte wurden aus den tatsächlichen Kosten der Jahre 2014 bis 2017 errechnet. Grundlagen waren die tatsächlichen Kosten, die tatsächlichen Flächen (Festwiese, Hafen Weidenschneck, Marktplatz etc.); dies ist weder durch die Gremien noch durch mich beeinflussbar.

Dementsprechend ergeben sich l o g i s c h e r w e i s e unterschiedliche  Mieten für unterschiedliche Plätze (Flächen und Kosten).

 

Bei intensiver Prüfung der Unterlagen zur Kalkulation wurde allerdings festgestellt, dass die Anzahl der Märkte auf Seite 4 der Kalkulation nicht korrekt übertragen wurde. Auf Seite 3 der Kalkulation ist die Summe der Markttage mit 142 angegeben. Dies wurde auf Seite 4 korrigiert; dabei wurde berücksichtigt, welche Märkte mit einer direkten Zählerablesung abgerechnet werden. Durch diese Korrektur ergeben sich andere Werte bei der Angabe der Pauschalen für Strom, Müll und Wasser.

Anliegend eine Beispielrechnung für einen Wochenmarktstand für einen Dauerplatz mit 2 Markttagen wöchentlich und einer Standbreite von 3 m.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Erläuterungsbericht B&P

Erläuterungsbericht B&P-Anlagen; Seite 4 neu

Entgeltordnung vom 29.05.2006

Entgeltordnung zum 01.07.2020

Rechenbeispiel Wochenmarkt

Synopse