Betreff
Kalkulation und Änderung der Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte)
Vorlage
118/19/30/2
Art
Ergänzungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 20.02.2020 die Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte) ab dem 01.07.2020 gemäß Anlage zur UrsprungsDrucksache 118/19/30  mit folgender Ergänzung:

 

                In § 4 –Entgeltmaßstab und Höhe- wird in Absatz 4 nach Satz 1 folgender Satz                 hinzugefügt:

                Für das Kunsthandwerk sind die ersten 2 Meter der Standbreite kostenfrei.  


Sachdarstellung und Begründung:

 

Mit Beschlussvorlage 122/17/30/1 hatte die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 14.09.2017 einen Auftrag für die Kalkulation verschiedener Gebühren und Entgelte an die Firma B&P Kommunalberatung erteilt.

Die Plankalkulation der Marktentgelte erfolgte für den Zeitraum 2019 bis 2021. Die aus der Kalkulation ermittelten kostendeckenden Entgelte dienten der Verwaltung als Grundlage für die Überarbeitung der Entgeltordnung.

Der Erläuterungsbericht, die Basisdaten, die Berechnung der Entgelte sowie die bisherige Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen und die neue Entgeltordnung Märkte lagen der Ursprungsvorlage anbei. Auf eine erneute Versendung wird daher aus klimaökologischen Gründen verzichtet.

 

Das Durchführen von Märkten und Veranstaltungen sowie die Vergabe von städtischen Flächen und Plätzen ist grundsätzlich keine hoheitliche Tätigkeit. Nach § 4 Abs. 1 Körperschaftssteuergesetz (KStG) gelten als Betrieb gewerblicher Art (BgA) alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Daher wird nicht von Gebühren sondern von Entgelten und der daraus resultierenden Entgeltordnung gesprochen.

 

Die Gegenüberstellung der alten und neuen Entgeltordnung sowie die alten und neuen Entgelttatbestände und die jeweilige Höhe sind der Ursprungsvorlage  anliegenden Synopse zu entnehmen. Auf eine erneute Versendung wird aus klimaökologischen Gründen verzichtet.

 

In der bisherigen Entgeltordnung wurden verschiedene Bemessungseinheiten für die jeweiligen Veranstaltungen verwendet. Für die kostendeckende Kalkulation wurden die Bemessungseinheiten aller Entgelttatbestände (außer Pauschalen) auf laufende Meter und bei Platzmieten auf Flächen angepasst und berechnet.

 

Die bisherigen Entgelte sollen durch die Verwaltung nicht mehr verwendet werden, da durch die Kalkulation kostendeckende Entgelte ermittelt wurden. Zur Einhaltung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) schlägt die Verwaltung daher vor, die kalkulierten (kostendeckenden) Entgelte mit Inkrafttreten der Entgeltordnung ab dem 01.07.2020 zu erheben.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt am 25.09.2019 wurde folgende Änderung zur Aufnahme in die Entgeltordnung empfohlen:

                Für das Kunsthandwerk sind die ersten 2 Meter der Standbreite kostenfrei.

 

In einer Anlage zur Beschlussvorlage 118/19/30/1 wurden die Anfragen aus dem Ausschuss WTK vom 22.10.2019 beantwortet. Auf eine erneute Versendung wird aus klimaökologischen Gründen verzichtet.

 

Trotz Beantwortung hat der Ausschuss WTK in seiner Sitzung am 03.12.2019 die Vorlage 118/19/30/1 NICHT zur Beschlussfassung in der Stadtvertretung empfohlen. Daher hat die Verwaltung die Vorlage von der Tagesordnung der Stadtvertreterversammlung am 12.12.2019 zurückgezogen, um sie zur weiteren Abstimmung im Hauptausschuss zu beraten.

Alle Anlagen, die aus klimaökologischen Gründen nicht erneut versendet werden, sind im Session-Programm als Anlagen zur Beschlussvorlage 118/19/30/2 trotzdem aufgeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Erläuterungsbericht B&P

Erläuterungsbericht B&P-Anlagen

Entgeltordnung vom 29.05.2006

Entgeltordnung zum 01.07.2020

Synopse

Anlage zur BV 118/19/30/1