hier: Erschließungsvertrag
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister
wird beauftragt, beiliegenden städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB
(Baugesetzbuch) zur Vorbereitung und Durchführung der Erschließung des B-Planes
Nr. 24 für den Bereich „westlich Stadtpark, östlich Hamburger Straße“ mit der
VR- Immobilien GmbH, Alexandrinenstr. 4 in 19055 Schwerin abzuschließen.
Sachdarstellung und Begründung:
Der
Satzungsbeschluss für den B-Plan Nr. 24 soll in der STVS am 12.12.2019
beschlossen werden. Der B-Plan wird als vorzeitiger Bebauungsplan, d.h. vor
Rechtswirksamkeit des geänderten Flächennutzungsplanes aufgestellt. Daher
bedarf er der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landkreis
Ludwigslust- Parchim.
Im beiliegenden
Vertragsentwurf wird die Erschließung des Wohngebietes dem jetzigen Eigentümer, der VR- Immobilien GmbH, Alexandrinenstr. 4
in 19055 Schwerin, übertragen.
Der Vertrag bedarf
der notariellen Beurkundung. Es ist geplant, mit der Erschließung im Frühjahr
2020 zu beginnen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Vertragsentwurf vom November 2019