Beschlussvorschlag:
- Der Bürgermeister wird beauftragt, eine abschließende
landesplanerische Stellungnahme auf Grund der beiliegenden
Auswirkungsanalyse mit Stand vom September 2018 herbeizuführen.
- Nach positiver Stellungnahme durch das Ministerium ist das
Bebauungsplanverfahren Nr. 34 „ Einkaufsmarkt an der Schwartower Straße“
und die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes weiter zu führen.
Sachdarstellung und Begründung:
Am 01.03.2018 fand
ein Abstimmungstermin im Energieministerium hinsichtlich der weiteren
Vorgehensweise statt.
Anlass waren die
geänderten Rahmenbedingungen vor Ort und die Aussage im Landesentwicklungsplan
(LEP) M-V:
„
Nahversorgungsrelevante Sortimente dürfen ausnahmsweise auch außerhalb von
Zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden, wenn
1.eine integrierte Lage in den Zentralen Versorgungsbereichen
nachweislich nicht umsetzbar ist,
2. das Vorhaben zur Sicherung der verbrauchernahen Versorgung beiträgt
und
3. Zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde nicht beeinträchtigt
werden.“
Daraufhin ist
beiliegende Auswirkungsanalyse zu dem Ansiedlungsvorhaben eines
Vollsortimenters unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen
erarbeitet worden. Im Ergebnis werden die 3 Voraussetzungen zur ausnahmsweisen
Ansiedlung als erfüllt dargestellt.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................