Betreff
Bericht nach § 34 Abs.1 S.2 KV M-V (über-/außerplanmäßige Ausgaben, städtebauliche Verträge, Personalangelegenheiten, 1. Halbjahr 2018)
Vorlage
135/18/20
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe nimmt den Bericht des Bürgermeisters nach § 34 Abs.1 S.2 KV M-V hinsichtlich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, der städtebaulichen Verträge sowie der Personalangelegenheiten aus dem 2. Halbjahr 2017 zur Kenntnis.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 34 Abs.1 S.2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) unterrichtet der Bürgermeister die Stadtvertretung mindestens halbjährlich über die Entscheidungen, die er nach § 22 Abs.4 und Abs.5 KV M-V getroffen hat. Hierbei handelt es sich um Entscheidungen, die dem Bürgermeister nach der Hauptsatzung bis zu bestimmten Wertgrenzen übertragen sind, sowie um Entscheidungen des Bürgermeisters, soweit Aufgaben der obersten Dienstbehörde übertragen sind.

 

Nach § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung vom 02.04.2012 entscheidet der Bürgermeister u.a. über

 

-          über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von 2.999,99 Euro je Ausgabenfall

-          den Abschluss städtebaulicher Verträge (insbes. Erschließungs- und Durchführungs-verträge) bis zu einer Wertgrenze von 12.999,99 Euro

-          die Ernennung, Beförderung und Entlassung bei Beamten bis zur Besoldungsgruppe A7

-          die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung bei Beschäftigten aus dem ehemaligen Geltungsbereich des BAT-O bis zur Entgeltgruppe 7 TVöD

-          die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung bei Beschäftigten aus dem ehemaligen Geltungsbereich des BMT-G-O bis zur Entgeltgruppe 4 TVÖD.

 

Im 1. Halbjahr 2018 sind keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben vom Bürgermeister verfügt worden. Auch wurde unterhalb der Wertgrenze von § 7 Abs. 3 Nr. 5 der Hauptsatzung vom 02.04.2012 kein städtebaulicher Vertrag vom Bürgermeister geschlossen.

 

Die im 1. Halbjahr 2018 vom Bürgermeister getroffenen Personalentscheidungen sind der Anlage zu entnehmen.

 

Sachverhalt

 

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe nimmt den Bericht des Bürgermeisters nach § 34 Abs.1 S.2 KV M-V hinsichtlich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, der städtebaulichen Verträge sowie der Personalangelegenheiten aus dem 1. Halbjahr 2018 zur Kenntnis.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Finanzierung

 

Finanzierung


Anlagen: