Betreff
Entgeltkalkulation für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
114/18/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf Ihrer Sitzung am 13.09.2018 die Änderung der Benutzungsordnungen für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Boizenburg/Elbe ab 01.01.2019.


Sachdarstellung und Begründung:

Mit Beschlussvorlage 122/17/30/1 hat die Stadtvertretung den Auftrag an die Firma B&P Kommunalberatung erteilt.

Die Firma B&P Kommunalberatung hat die Entgeltkalkulation für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser (DGH) der Stadt Boizenburg/Elbe in Schwartow und Gothmann für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020 erarbeitet.

Der Erläuterungsbericht, die Basisdaten, die Berechnung der Entgelte sowie die Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Gothmann und die Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Schwartow hierzu liegen der Vorlage anbei.

 

Es wird vorgeschlagen, auch weiterhin sozialverträgliche Mietpreise zu veranschlagen.

Mit dem Vorschlag der Verwaltung wird der kalkulierten Kostenunterdeckung zumindest entgegengewirkt.

Die Preisunterschiede zwischen den beiden DGH´s beziehen sich auf das Verhältnis der tatsächlich zu vermietenden Fläche sowie auf die unterschiedliche Ausstattung. Im DGH Gothmann sind dies 63,1 % und im DGH Schwartow 41,2 %. In Gothmann kann die Stadt Boizenburg/Elbe ein barrierefreies DGH mit Terrassennutzung anbieten. Das ist im DGH Schwartow nicht möglich.

 

 

Mietpreis bisher

Vorschlag der Verwaltung

Kalkulation B&P

DGH Schwartow

100,00 €

200,00 €

315,29 €

DGH Gothmann

160,00 €

250,00 €

387,73 €

 

Da bereits für das gesamte Jahr 2018 Anfragen und Buchungen der beiden DGH´s vorgemerkt sind, schlägt die Verwaltung vor, die neuen Mietpreise erst ab dem 01.01.2019 zu erheben. Bei den bisherigen Anfragen und Buchungen wurden die aktuellen Mietpreise kommuniziert. Die Mieter haben sich daher finanziell darauf eingestellt.

 

Änderung des § 6 Abs. 1 der Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Schwartow:

Für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses wird ein kalendertägliches, privatrechtliches Entgelt in Höhe von 200,00 € erhoben. Mit der Miete sind Strom- und Wasserverbrauch und andere Nebenkosten abgegolten.

 

Änderung des § 6 Abs. 1 der Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Gothmann:

Für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses wird ein kalendertägliches, privatrechtliches Entgelt in Höhe von 250,00 € erhoben. Mit der Miete sind Strom- und Wasserverbrauch und andere Nebenkosten abgegolten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen:

Erläuterungsbericht, Basisdaten und Berechnung der Firma B&P Kommunalberatung

Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Gothmann

Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Schwartow