Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf Ihrer Sitzung am 13.09.2018 die Änderung der Benutzungsordnungen für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Boizenburg/Elbe ab 01.01.2019.
Sachdarstellung und Begründung:
Mit
Beschlussvorlage 122/17/30/1 hat die Stadtvertretung den Auftrag an die Firma
B&P Kommunalberatung erteilt.
Die Firma B&P
Kommunalberatung hat die Entgeltkalkulation für die Nutzung der
Dorfgemeinschaftshäuser (DGH) der Stadt Boizenburg/Elbe in Schwartow und
Gothmann für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020 erarbeitet.
Der
Erläuterungsbericht, die Basisdaten, die Berechnung der Entgelte sowie die
Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Gothmann und die
Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Schwartow hierzu liegen der
Vorlage anbei.
Es wird
vorgeschlagen, auch weiterhin sozialverträgliche Mietpreise zu veranschlagen.
Mit dem Vorschlag
der Verwaltung wird der kalkulierten Kostenunterdeckung zumindest
entgegengewirkt.
Die
Preisunterschiede zwischen den beiden DGH´s beziehen sich auf das Verhältnis
der tatsächlich zu vermietenden Fläche sowie auf die unterschiedliche
Ausstattung. Im DGH Gothmann sind dies 63,1 % und im DGH Schwartow 41,2 %. In
Gothmann kann die Stadt Boizenburg/Elbe ein barrierefreies DGH mit
Terrassennutzung anbieten. Das ist im DGH Schwartow nicht möglich.
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Mietpreis bisher |
Vorschlag der Verwaltung |
Kalkulation B&P |
DGH Schwartow |
100,00 € |
200,00 € |
315,29 € |
DGH Gothmann |
160,00 € |
250,00 € |
387,73 € |
Da bereits für das
gesamte Jahr 2018 Anfragen und Buchungen der beiden DGH´s vorgemerkt sind,
schlägt die Verwaltung vor, die neuen Mietpreise erst ab dem 01.01.2019 zu
erheben. Bei den bisherigen Anfragen und Buchungen wurden die aktuellen
Mietpreise kommuniziert. Die Mieter haben sich daher finanziell darauf
eingestellt.
Änderung des § 6 Abs. 1 der
Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Schwartow:
Für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses wird ein kalendertägliches, privatrechtliches Entgelt in Höhe von 200,00 € erhoben. Mit der Miete sind Strom- und Wasserverbrauch und andere Nebenkosten abgegolten.
Änderung des § 6 Abs. 1 der
Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Gothmann:
Für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses wird ein kalendertägliches, privatrechtliches Entgelt in Höhe von 250,00 € erhoben. Mit der Miete sind Strom- und Wasserverbrauch und andere Nebenkosten abgegolten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Erläuterungsbericht,
Basisdaten und Berechnung der Firma B&P Kommunalberatung
Benutzungsordnung
für das Dorfgemeinschaftshaus Gothmann
Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Schwartow