Betreff
Aufhebung des Sperrvermerkes für den Bau des Verbindungsweges Gamm - Bahlen
Vorlage
099/18/30/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 28.06.2018

  1. die Aufhebung des Sperrvermerkes in der Haushaltsstelle 54100000-09600730 (Sperrvermerk bis Eingang Fördermittel), da der Zuwendungsbescheid für die Maßnahme „Verbindungsweg Gamm – Bahlen“ seit dem 28.05.2018 bei der Stadt Boizenburg/Elbe vorliegt.

 

  1. Die Stadtvertretung bevollmächtigt den Bürgermeister den Auftrag für den Anteil der Stadt an Planungsleistung „Verbindungsweg Gamm – Bahlen“ nach erfolgter Angebotseinholung und Submission zu vergeben.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadt Boizenburg/Elbe hat zusammen mit der Gemeinde Neu Gülze, jeder für sein Eigentum an dem Weg, einen Fördermittelantrag beim Landkreis Ludwigslust-Parchim für die Maßnahme gestellt.

Gemäß dieses Antrages  auf Förderung der Maßnahme „Ausbau Verbindungsweg Gamm – Bahlen“ haben die Stadt Boizenburg/Elbe und die Gemeinde Neu Gülze am 28.05.2018 die beiden Zuwendungsbescheide gemäß der Richtlinie für die Förderung der  integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) erhalten.

Die Bewilligung ist eine nicht rückzahlbare Zuwendung zur Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Höhe von 65,00 Prozent der zuwendungsfähigen tatsächlichen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 102.834,00 € (Schätzung Einnahme zur Haushaltsaufstellung 84.000,00 €).

Die tatsächlichen Kosten stehen erst nach Ausschreibung und Beendigung der Ausführung mit Einreichungen der Schlussrechnungen (Planung und Bau) fest. Die Einnahmeplanzahl kann nach Abrechnung der Maßnahme berichtigt werden.

Der Bewilligungszeitraum (Zeitraum der Abwicklung der Maßnahme) beginnt, mit Berücksichtigung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, am 17.05.2018 und endet am 23.11.2018, d.h. bis zu diesem Termin muss die Maßnahme fertiggestellt, abgerechnet und alle Rechnungen bezahlt sein. Der letzte Auszahlungsantrag der Fördermittel ist bis spätestens 23.11.2018 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Das Gemeinschaftsprojekt  wird vom Amt Boizenburg-Land federführend bearbeitet.

Bereits die Ausschreibung für die Planungsleistungen erfolgt in 2 Losen, aber keine Einzelvergabe:

                Los 1      Anteil Gemeinde Neu Gülze

                Los 2      Anteil Stadt Boizenburg/Elbe.

Die Angebotseinholung für die Planungsleistungen läuft zurzeit.

 

Um die Maßnahme fortführen zu können (1.Schritt Auftragsvergabe Planungsleistung), ist der Sperrvermerk im Haushaltsplan 2018 aufzuheben.

 

Die Submission zum 1. Schritt der Planungsbeauftragung ist am 27.06.2018. Nach erfolgter Prüfung und Auswertung der Unterlagen sollten die Verträge kurzfristig ausgefertigt werden. Aus dem oben genannten Abschlusstermin ergibt sich eine sehr kurze Realisierungszeit. Daher muss mit der Planung schnellstmöglich begonnen werden.

Sollte das Ergebnis bis zum 28.06.2018 bereits vorliegen, wird im nicht öffentlichen Teil darüber berichtet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:        54100000-

Sachkonto:    09600730     23142310

HH-Ansatz:     160.000,00            84.000,00

Verausgabt:        0,00                   0,00

Noch verfügbar: 160.000,00         84.000,00

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................