Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung am 28.06.2018 die Aufhebung des Sperrvermerkes in
der Haushaltsstelle 54100000-09600730 (Sperrvermerk bis Eingang Fördermittel),
da der Zuwendungsbescheid für die Maßnahme „Verbindungsweg Gamm – Bahlen“ seit
dem 28.05.2018 bei der Stadt Boizenburg/Elbe vorliegt.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadt
Boizenburg/Elbe hat zusammen mit der Gemeinde Neu Gülze, jeder für sein
Eigentum an dem Weg, einen Fördermittelantrag beim Landkreis
Ludwigslust-Parchim für die Maßnahme gestellt.
Gemäß dieses
Antrages auf Förderung der Maßnahme
„Ausbau Verbindungsweg Gamm – Bahlen“ haben die Stadt Boizenburg/Elbe und die
Gemeinde Neu Gülze am 28.05.2018 die beiden Zuwendungsbescheide gemäß der
Richtlinie für die Förderung der
integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) erhalten.
Die Bewilligung ist
eine nicht rückzahlbare Zuwendung zur Projektförderung als
Anteilsfinanzierung in Höhe von 65,00 Prozent der zuwendungsfähigen
tatsächlichen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 102.834,00 €
(Schätzung Einnahme zur Haushaltsaufstellung 84.000,00 €).
Die tatsächlichen
Kosten stehen erst nach Ausschreibung und Beendigung der Ausführung mit
Einreichungen der Schlussrechnungen (Planung und Bau) fest. Die
Einnahmeplanzahl kann nach Abrechnung der Maßnahme berichtigt werden.
Der
Bewilligungszeitraum (Zeitraum der Abwicklung der Maßnahme) beginnt, mit
Berücksichtigung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, am 17.05.2018
und endet am 23.11.2018, d.h. bis zu diesem Termin muss die Maßnahme
fertiggestellt, abgerechnet und alle Rechnungen bezahlt sein. Der letzte
Auszahlungsantrag der Fördermittel ist bis spätestens 23.11.2018 bei der
Bewilligungsbehörde einzureichen.
Das Gemeinschaftsprojekt wird vom Amt Boizenburg-Land federführend
bearbeitet.
Bereits die
Ausschreibung für die Planungsleistungen erfolgt in 2 Losen:
Los 1 Anteil Gemeinde Neu Gülze
Los 2 Anteil Stadt Boizenburg/Elbe.
Die
Angebotseinholung für die Planungsleistungen läuft zurzeit.
Um die Maßnahme
fortführen zu können (1.Schritt Auftragsvergabe Planungsleistung), ist der
Sperrvermerk im Haushaltsplan 2018 aufzuheben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 54100000- Sachkonto: 09600730 23142310 HH-Ansatz: 160.000,00 84.000,00 Verausgabt: 0,00 0,00 Noch verfügbar: 160.000,00 84.000,00 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: