Betreff
3. Änderung des B-Planes Nr.28 "Bahnhofstraße/ Eisenbahn/ Fritz-Reuter-Straße/ Verbindungsweg" nach § 13 a BauGB (B- Plan der Innenentwicklung)
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
089/18/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 1.Die während der öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 für den Bereich „Bahnhofstraße/Eisenbahn/Fritz-Reuter-Str./Verbindungsweg“ vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretersitzung geprüft und - wie in der Anlage dargestellt -  abgewogen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretersitzung der Stadt Boizenburg/Elbe den Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 für den Bereich „Bahnhofstraße/Eisenbahn/Fritz-Reuter-Str./Verbindungsweg““, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) mit Stand vom Juni 2018, als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben, von dem Ergebnis zu unterrichten.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadtvertretung hat am 22.03.2018 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der von der Planänderung betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 23.04.2018 bis zum 15.05.2018 öffentlich aus.

Nach Beratung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu den angeführten Anregungen wird empfohlen, entsprechend der anliegenden Beschlussvorlage zu beschließen.

Hieraus ergeben sich keine Änderungen in Teil A oder Teil B des Bebauungsplanes.

Die Erteilung einer Genehmigung ist nicht erforderlich. Die Änderung des Bebauungsplanes tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Planungskosten wurden vom Vorhabenträger übernommen. Die Kosten für das Lärmschutzgutachten hat die Stadt Boizenburg übernommen.

 

 

 

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: Planunterlagen