hier: Städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme der Planungsleistungen
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2018 wird der Bürgermeister
beauftragt, beiliegenden städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB über die
Kostenübernahme für die städtebaulichen Planungsleistungen mit der EEB
GmbH, Am Stadtpark 28 in 19258 Boizenburg, vertreten durch Herrn Allan, in Höhe
von 34.500 € brutto, abzuschließen.
Sachdarstellung und Begründung:
s. 162/17/30 und
162/17/30/1
Damit die Planungen
weiter geführt werden können, hat der Investor hat zugesagt, anfallende
Planungskosten in Höhe von 10.000 € brutto zu übernehmen. Damit reduziert sich
der Betrag, den die Stadt Boizenburg über den städtischen Haushalt
vorfinanzieren müsste um 10.000 €.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 5.1.1.00 Sachkonto: 52929200 HH-Ansatz: 123.500 Verausgabt: Noch verfügbar: 123.500 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: