Betreff
Antrag der Fraktion BfB hier: "Pestizidfreie Kommune"
Vorlage
070/18/FR-BfB
Art
Fraktionsvorlage BfB
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung entscheidet in ihrer Sitzung vom April 2018, dass die Stadt:

 

1.    schrittweise auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine

      chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) einsetzt.

 

2. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen

    erhalten, ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet.

 

3. bienen- und insektenfreundliche Blühflächen (z.B. Grasfläche gegenüber des

    Kulturhauses) oder Projekte initiiert.

 

4. bei der Verpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung ein

    Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Pachtvertrag verankert.

 

5. private Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung zur pestizidfreien

   Bewirtschaftung auffordert.

 

6. Bürger*innen über die Bedeutung von Biodiversität in der Stadt informiert und gleichzeitig Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern aufzeigt.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

In Städten und Gemeinden werden Pestizide eingesetzt, um Wege in Parks, Sport- und Spielplätze, Grünanlagen oder Straßenränder frei von unerwünschten Kräutern und Gräsern zu halten oder um gegen ungeliebte Insekten vorzugehen. Viele der Mittel stehen im Verdacht, Krebs zu erregen, die Fortpflanzung zu schädigen oder eine hormonelle Wirkung zu haben. Auf öffentlichen Flächen wie beispielsweise Sport- und Spielplätzen können die Wirkstoffe in direkten Kontakt mit den Bürger*innen kommen. Insbesondere für Kinder und Schwangere ist das eine Gefahr. Auch Haustiere wie Hunde und Katzen sind den Stoffen schutzlos ausgeliefert.

Für viele Tier- und Pflanzenarten im städtischen Raum sind Pestizide ein Verhängnis. Denn nicht nur die unerwünschten Wildkräuter und Insekten werden beseitigt, sondern auch Honigbienen, Wildbienen, Schmetterlinge und Fledermäuse. Entweder töten und schädigen Pestizide Insekten oder Wildkräuter direkt oder sie dezimieren ihren Lebensraum und ihre Nahrung. Von den fast 600 Wildbienen-Arten in Deutschland steht rund die Hälfte auf der Roten Liste. Dabei sind blütenbesuchende Insekten unentbehrlich für die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Sie erhalten die Pflanzenvielfalt und sichern landwirtschaftliche Erträge und damit unsere Ernährung.

 

Laut Welternährungsorganisation sind weltweit rund zwei Drittel unserer Nahrungspflanzen auf Bestäuber angewiesen. In Städten und Gemeinden sichern Honigbienen, Wildbienen und

Schmetterlinge den Kleingärtnern eine gute Obsternte und den Stadt-Imkern reichlich Honig.

Weltweit und auch in Deutschland erleben wir einen zunehmenden Verlust der Artenvielfalt. Grund dafür ist vor allem die intensive Landwirtschaft. Dort dominieren meist Monokulturen, die intensiv mit Pestiziden gespritzt werden. Hecken oder Blühflächen, als Rückzugsgebiete und Nahrung für viele Insekten, Vögel und Säugetiere fehlen oft komplett. Über 40.000 Tonnen Pestizide belasten jährlich in Deutschland die Umwelt, Tendenz steigend. Das Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie, den Verlust von Arten zu stoppen, kann mit dem aktuellen Pestizideinsatz nicht erreicht werden.

Siedlungsgebiete sind oft letzte Rückzugsorte für bedrohte Arten, die in der Agrarlandschaft keinen Lebensraum mehr finden. Kommunen können hier Verantwortung und eine Vorreiterrolle für den Artenschutz übernehmen, indem sie bei der Flächenpflege keine Pestizide einsetzen. Auch für die menschliche Gesundheit, die Lebensqualität und den Tourismus ist der Pestizidverzicht ein Gewinn.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: Antrag der Fraktion BfB vom 23.03.2018