Betreff
Errichtung einer Beerdigungsstätte im Wald
Vorlage
060/18/30
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 26.04.2018 die Ablehnung einer Errichtung einer Begräbnisstätte im Wald.

 


Sachdarstellung und Begründung:

In Ergänzung der Vorlage 010/17/30 teilt die Verwaltung folgendes zum Thema Begräbnisstätte im Wald mit.

 

Am 09. November 2017 fand auf dem Waldfriedhof – RuheForst Schweriner Seen ein Besichtigungstermin statt.

Bei der Verwaltung und zur Umsetzung der Antragstellung / rechtliche Unterstützung hat sich das Forstamt Gädebehn (Landesforst Mecklenburg-Vorpommern) an den Partner RuheForst gebunden. Der Friedhofsträger ist das Forstamt.

RuheForst übernimmt hier auch das deutschlandweite Marketing und stellt die Abrechnungsunterlagen (Software) zur Verfügung.

 

Auch für die Stadt Boizenburg/Elbe ist eine alleinige Unterhaltung der Begräbnisstätte im Wald nicht möglich. Das Forstamt Schildfeld stellt sich zwar insofern bereit, der Stadt Boizenburg/Elbe eine geeignete Fläche vorzuschlagen und die Bäume, welche für eine Begräbnisstätte geeignet wären, mit auszusuchen, aber eine Verwaltung oder ähnliches hat Herr Stübe beim Vor-Ort-Termin in Gädebehn abgelehnt.

 

Damit müsste die Stadt Boizenburg/Elbe das Personal für die Bestattungszeremonie, Verwaltung, Kataster, Bescheiderstellung, Kontrolle der Vorgaben für die Waldbestattung, Herrichtung der Grabstätten (Anschaffung entsprechender Werkzeuge), Pflege der Anlage (Wege, Zuwegungen) u.ä. vorhalten.

Voraussetzung für Erhebung von Gebühren wird eine Kalkulation sein, die in Auftrag zu geben wäre, da der Stadt Boizenburg/Elbe keine Vergleichswerte vorliegen.

 

Auch ist der Einkauf einer entsprechenden Software erforderlich, welche im Falle von Gädebehn durch den Partner RuheForst erbracht wurden.

 

Die Verwaltung schlägt bezüglich der Unwägbarkeiten und der zu erwartenden Kosten eine Ablehnung einer Errichtung einer Begräbnisstätte im Wald vor.

 

Bei einer Zusammenarbeit mit einem Partner wie RuheForst werden die Einnahme mit bis zu 25 % abgetreten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wilmer weist die Verwaltung noch auf folgenden Umstand hin:

 

Umsatzsteuer im Begräbniswald

Pressemitteilung des Bundesfinazhofes Nr. 71/2017 vom 08. November 2017

Urteile vom 21. Juni 2017 V R 3/17 und V R 4/17

Das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen kann als Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei sein. Erforderlich ist hierfür nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juni 2017 V R 3/17 und V R 4/17, dass räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen überlassen werden, so dass Dritte von einer Nutzung der Parzelle ausgeschlossen sind.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Kalkulation

Anschaffungskosten

Nein

Ja

Personalkosten

Abgaben an Partner

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: