Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung am 26.04.2018 die Ablehnung einer Errichtung einer
Begräbnisstätte im Wald.
Sachdarstellung und Begründung:
In
Ergänzung der Vorlage 010/17/30 teilt die Verwaltung folgendes zum Thema
Begräbnisstätte im Wald mit.
Am 09.
November 2017 fand auf dem Waldfriedhof – RuheForst Schweriner Seen ein
Besichtigungstermin statt.
Bei der
Verwaltung und zur Umsetzung der Antragstellung / rechtliche Unterstützung hat
sich das Forstamt Gädebehn (Landesforst Mecklenburg-Vorpommern) an den Partner
RuheForst gebunden. Der Friedhofsträger ist das Forstamt.
RuheForst
übernimmt hier auch das deutschlandweite Marketing und stellt die
Abrechnungsunterlagen (Software) zur Verfügung.
Auch für
die Stadt Boizenburg/Elbe ist eine alleinige Unterhaltung der Begräbnisstätte
im Wald nicht möglich. Das Forstamt Schildfeld stellt sich zwar insofern
bereit, der Stadt Boizenburg/Elbe eine geeignete Fläche vorzuschlagen und die
Bäume, welche für eine Begräbnisstätte geeignet wären, mit auszusuchen, aber
eine Verwaltung oder ähnliches hat Herr Stübe beim Vor-Ort-Termin in Gädebehn
abgelehnt.
Damit
müsste die Stadt Boizenburg/Elbe das Personal für die Bestattungszeremonie,
Verwaltung, Kataster, Bescheiderstellung, Kontrolle der Vorgaben für die
Waldbestattung, Herrichtung der Grabstätten (Anschaffung entsprechender
Werkzeuge), Pflege der Anlage (Wege, Zuwegungen) u.ä. vorhalten.
Voraussetzung
für Erhebung von Gebühren wird eine Kalkulation sein, die in Auftrag zu geben
wäre, da der Stadt Boizenburg/Elbe keine Vergleichswerte vorliegen.
Auch ist
der Einkauf einer entsprechenden Software erforderlich, welche im Falle von
Gädebehn durch den Partner RuheForst erbracht wurden.
Die Verwaltung
schlägt bezüglich der Unwägbarkeiten und der zu erwartenden Kosten eine
Ablehnung einer Errichtung einer Begräbnisstätte im Wald vor.
Bei einer
Zusammenarbeit mit einem Partner wie RuheForst werden die Einnahme mit bis zu
25 % abgetreten.
Auf Nachfrage von
Herrn Wilmer weist die Verwaltung noch auf folgenden Umstand hin:
Umsatzsteuer
im Begräbniswald
Pressemitteilung
des Bundesfinazhofes Nr. 71/2017 vom 08. November 2017
Urteile
vom 21. Juni 2017 V R 3/17 und V R 4/17
Das
Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen kann
als Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei sein. Erforderlich ist hierfür nach
den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juni 2017 V R 3/17 und V R
4/17, dass räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen überlassen werden,
so dass Dritte von einer Nutzung der Parzelle ausgeschlossen sind.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Kalkulation Anschaffungskosten |
Personalkosten Abgaben an Partner |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: