Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der in der Anlage enthaltenen Fassung.
Sachdarstellung und Begründung:
Der TVöD in Verbindung mit der neuen Entgeltordnung löst grundsätzlich die früher für die Angestellten und Arbeiter geltenden Tarifverträge (BAT-O und BMT-G-O) ab. Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten wurde aufgehoben.
Es wird daher vorgeschlagen, die
bisherige Regelung des § 7 Abs. 7 der Hauptsatzung anzupassen und auf die
Unterscheidung zwischen den ehemaligen Geltungsbereichen BAT-O und BMT-G-O zu
verzichten.
Alternativen:
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Die
bisherige Regelung des § 7 Abs. 7 der Hauptsatzung gilt unverändert fort.
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Der Hauptausschuss entscheidet im Einvernehmen
mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister über die Ernennung, Beförderung
und Entlassung bei Beamtinnen und Beamten von Besoldungsgruppe A8 bis
einschließlich Besoldungsgruppe A11 sowie über die Einstellung,
Höhergruppierung und Kündigung bei Beschäftigten von Entgeltgruppe … TVöD bis
einschließlich Entgeltgruppe … TVöD.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
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Entwurf
der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe
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Synopse