Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung vom 14.09.2017 die folgenden Eckdaten für die
Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung, sowie für die
Straßenreinigungsgebührensatzung:
Zu 1.
Zustimmung
zur Aufnahme des Winterdienstes in die Straßenreinigungssatzung
bzw. Straßenreinigungsgebührensatzung der
Stadt Boizenburg/ Elbe.
Zu 2.
Zustimmung
zur Erweiterung der Reinigungsklassen für den Winterdienst.
Zu 3. Die Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung, sowie den Winterdienst erfolgt
für die Jahre 2018-2020. Die Nachkalkulation wird für die letzten drei Jahre
vorgenommen.
Zu 4. Zustimmung zur Pflege der Trennstreifen in der Bahnhofstraße und in der
Stiftstraße.
Zu 5. Zustimmung zur Laubentsorgung in Straßen mit umfangreichem Baumbestand mit
erheblichen Laubfall.
Sachdarstellung und Begründung:
Im Zuge der Überarbeitung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung ist eine Änderung der Straßenreinigungssatzung, sowie der Straßenreinigungsgebührensatzung nötig.
Auf Empfehlung des AWTUOS in seiner Beratung am 23.08.2017 wird die Formulierung zu 5. allgemeiner gefasst.
1.Aufnahme von
Winterdienst in der Straßenreinigungssatzung bzw. Straßenreinigungsgebührensatzung
Bei der Genehmigung
der Haushaltssatzung 2016 wurde durch die Kommunalaufsicht auf die
Entgelterhebungspflicht hingewiesen: „Die Erhebung von Entgelten (Gebühren,
Beiträge) ist immer dann geboten, wenn die Kommune dazu verpflichtet ist. So
ist die Gemeinde im Regelfall entsprechend § 6 und § 8 Kommunales Abgabengesetz
M-V (KAG M-V) dazu verpflichtet, Benutzungsgebühren und Beiträge zu erheben.“
Laut KAK-MV §6 Absatz (1) sind Benutzungsgebühren zu
erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend der Inanspruchnahme einzelner
Personen oder Personengruppen dient. Das trifft auch auf den Winterdienst zu.
Derzeit werden die jährlichen Kosten für den Winterdienst, welcher durch den städtischen Bauhof durchgeführt wird, nicht in Form einer Gebühr für die Winterreinigung auf die betroffenen Grundstücke umgelegt. In den letzten 3 Jahren (2014-2016) sind folgende Kosten für den Winterdienst entstanden:
Kosten Winterdienst in den Jahren 2014 bis 2016
Kostenarten : |
WD 2014 |
WD 2015 |
WD 2016 |
|
in € |
in € |
in € |
||
Verbrauchsmittel |
Streugut, wie Salz, Schlacke, Kies u. ä. |
24.968,65 |
25.936,55 |
31.501,01 |
Betriebsstoffe |
Diesel, Benzin, Öle u. ä. |
|||
Wartungskosten |
Reparatur der Winterdiensttechnik, Pflege |
|||
Personalkosten |
reine Einsatzstunden, ohne Bereitschaft |
31.016,25 |
20.217,25 |
38.050,25 |
Fahrzeugkosten |
Einsatzstunden der WD Technik |
7.372,00 |
5.584,25 |
7.200,00 |
Summe |
63.356,90 |
51.738,05 |
76.751,26 |
Es wird empfohlen, künftig
die Kosten der Winterreinigung in die neue Straßenreinigungsgebührensatzung mit
aufzunehmen und entsprechend den Frontmetern auf die Grundstücke umzulegen.
2. Anlage
Straßenreinigungssatzung
Im Zuge der Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung ist es erforderlich, die bestehende Anlage zur Straßenreinigungssatzung erneut zu überprüfen.
Bei der Überarbeitung werden die Frontmeter der einzelnen Grundstücke korrigiert.
Die Reinigungsklassen werden erweitert.
Die überarbeitete Anlage bildet dann eine der Grundlagen für die Straßenreinigungs-gebührensatzung, insbesondere der Gebührenkalkulation und die Grundlage für die Ausschreibung eines neuen Vertrages (der aktuelle Vertrag besteht seit dem 23.12.14) mit einer Reinigungsfirma (für die Sommerreinigung).
3. Festlegung des
Kalkulationszeitraumes
Für die Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung nach § 6 KAG M-V ist es zwingend erforderlich, dass eine Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung (Sommerreinigung) sowie für den Winterdienst der Stadt Boizenburg/Elbe vorliegt.
Die Erstellung einer Gebührenkalkulation erfolgt für die Jahre 2018 bis 2020. Desweiteren erfolgt eine Nachkalkulation der letzten 3 Jahre sowie eine künftige Fortschreibung der Gebührenkalkulation alle 3 Jahre gemäß § 6 Abs. 2d KAG M-V.
Entsprechende Angebote wurden eingeholt.
Laut Beschluss 088/14/30 vom 09.10.2014 der Stadtvertretung ist die Fortschreibung der Gebührenkalkulation alle 3 Jahre durch ein externes Unternehmen vorzunehmen.
Die Firma COMUNA GmbH hat das günstigste Angebot für die Erstellung der Kalkulation der Straßenreinigung und des Winterdienstes am 22.06.2017 abgegeben.
4. Übernahme der
Pflege der Trennstreifen in der Stift- und Bahnhofstraße
Die Pflege der mit Movalit ausgebauten Trennstreifen in der Stiftstraße und in der Bahnhofstraße erfordert eine besondere Handhabung. Daher wird empfohlen, das Unkraut mittels Heißdampf zu entfernen. Bei diesem Verfahren wird der Untergrund nicht beschädigt.
Unter anderem dafür wurde für den Bauhof ein Spezialgerät angeschafft.
Es wird empfohlen dem Bauhof den Auftrag zur Unkrautentfernung in diesen beiden Straßen zu erteilen. Die Kosten sollten in der Gebühr berücksichtigt werden.
5. Laubentsorgung
Laut OVG Lüneburg Urteil vom 14.Februar 2007 – AZ.12 KN 399/05 ist die Übertragung der Reinigungspflicht rechtswidrig, „…wenn die Erfüllung der Pflichten wegen der Verkehrsverhältnisse oder aus anderen Gründen mit überobligationsmäßigen, unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden und deshalb den Anliegern nicht zuzumuten ist. In einer Straße, in der wegen des umfangreichen Baumbestandes mit erheblichem Laubfall zu rechnen ist, kann die Übertragung der Pflicht zur Fahrbahnreinigung während der Hauptzeit des Laubfalls die Zumutbarkeitsgrenze nach den Umständen des Einzelfalls überschreiten.“
Daher wird vorgeschlagen, für das erhöhte Laubvorkommen in Straßen mit umfangreichem Baumbestand mit erheblichen Laubfall, einen Laubsauger in der Hauptzeit des Laubfalls zu mieten.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: