Betreff
Beratung und Beschluss der Eckdaten der Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung inkl. Gebührensatzung
Vorlage
118/17/30
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung vom 14.09.2017 die folgenden Eckdaten für die Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung, sowie für die Straßenreinigungsgebührensatzung:

 

Zu 1.         Zustimmung zur Aufnahme des Winterdienstes in die Straßenreinigungssatzung

bzw. Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Boizenburg/  Elbe.

Zu 2.         Zustimmung zur Erweiterung der Reinigungsklassen für den Winterdienst.

Zu 3.         Die Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung, sowie den Winterdienst erfolgt

        für die Jahre 2018-2020. Die Nachkalkulation wird für die letzten drei Jahre

vorgenommen.

Zu 4.         Zustimmung zur Pflege der Trennstreifen in der Bahnhofstraße und in der

        Stiftstraße.

Zu 5.         Zustimmung zur Laubentsorgung in der Rudolf-Tarnow-Straße und in der Alten

 Straße durch ein externes Unternehmen.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Im Zuge der Überarbeitung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung ist eine Änderung der Straßenreinigungssatzung, sowie der Straßenreinigungsgebührensatzung nötig.

 

1.Aufnahme von Winterdienst in der Straßenreinigungssatzung bzw. Straßenreinigungsgebührensatzung

Bei der Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 wurde durch die Kommunalaufsicht auf die Entgelterhebungspflicht hingewiesen: „Die Erhebung von Entgelten (Gebühren, Beiträge) ist immer dann geboten, wenn die Kommune dazu verpflichtet ist. So ist die Gemeinde im Regelfall entsprechend § 6 und § 8 Kommunales Abgabengesetz M-V (KAG M-V) dazu verpflichtet, Benutzungsgebühren und Beiträge zu erheben.“

Laut KAK-MV §6 Absatz (1) sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das trifft auch auf den Winterdienst zu.

Derzeit werden die jährlichen Kosten für den Winterdienst, welcher durch den städtischen Bauhof durchgeführt wird, nicht in Form einer Gebühr für die Winterreinigung auf die betroffenen Grundstücke umgelegt. In den letzen 3 Jahren (2014-2016) sind folgende Kosten für den Winterdienst entstanden:

 

Kosten Winterdienst in den Jahren 2014 bis 2016

 

Kostenarten :

WD 2014

WD 2015

WD 2016

in €

in €

in €

Verbrauchsmittel

Streugut, wie Salz, Schlacke, Kies u.ä.

24.968,65

25.936,55

31.501,01

Betriebsstoffe

Diesel, Benzin, Öle u.ä.

Wartungskosten

Reparatur der Winterdiensttechnik, Pflege

Personalkosten

reine Einsatzstunden, ohne Bereitschaft

31.016,25

20.217,25

38.050,25

Fahrzeugkosten

Einsatzstunden der WD Technik

7.372,00

5.584,25

7.200,00

Summe

63.356,90

51.738,05

76.751,26

 

 

Es wird empfohlen, künftig die Kosten der Winterreinigung in die neue Straßenreinigungsgebührensatzung mit aufzunehmen und entsprechend den Frontmetern auf die Grundstücke umzulegen.

 

2. Anlage Straßenreinigungssatzung

Im Zuge der Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung ist es erforderlich, die bestehende Anlage zur Straßenreinigungssatzung erneut zu überprüfen.

Bei der Überarbeitung werden die Frontmeter der einzelnen Grundstücke korrigiert.

Die Reinigungsklassen werden erweitert.

Die überarbeitete Anlage bildet dann eine der Grundlagen für die Straßenreinigungs-gebührensatzung, insbesondere der Gebührenkalkulation und die Grundlage für die Ausschreibung eines neuen Vertrages (der aktuelle Vertrag besteht seit dem 23.12.14) mit einer Reinigungsfirma (für die Sommerreinigung).

 

3. Festlegung des Kalkulationszeitraumes

Für die Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung nach § 6 KAG M-V ist es zwingend erforderlich, dass eine Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung (Sommerreinigung) sowie für den Winterdienst der Stadt Boizenburg/Elbe vorliegt.

Die Erstellung einer Gebührenkalkulation erfolgt für die Jahre 2018 bis 2020. Desweiteren erfolgt eine Nachkalkulation der letzten 3 Jahre sowie eine künftige Fortschreibung der Gebührenkalkulation alle 3 Jahre gemäß § 6 Abs. 2d KAG M-V.

Entsprechende Angebote wurden eingeholt.

Laut Beschluss 088/14/30 vom 09.10.2014 der Stadtvertretung ist die Fortschreibung der Gebührenkalkulation alle 3 Jahre durch ein externes Unternehmen vorzunehmen.

Die Firma COMUNA GmbH hat das günstigste Angebot für die Erstellung der Kalkulation der Straßenreinigung und des Winterdienstes am 22.06.2017 abgegeben.

 

4. Übernahme der Pflege der Trennstreifen in der Stift- und Bahnhofstraße

Die Pflege der mit Movalit ausgebauten Trennstreifen in der Stiftstraße und in der Bahnhofstraße erfordert eine besondere Handhabung. Daher wird empfohlen, das Unkraut mittels Heißdampf zu entfernen. Bei diesem Verfahren wird der Untergrund nicht beschädigt.

Unter anderem dafür wurde für den Bauhof ein Spezialgerät angeschafft.

Es wird empfohlen dem Bauhof den Auftrag zur Unkrautentfernung in diesen beiden Straßen zu erteilen. Die Kosten sollten in der Gebühr berücksichtigt werden.

 

5. Laubentsorgung

Laut OVG Lüneburg Urteil vom 14.Februar 2007 – AZ.12 KN 399/05 ist die Übertragung der Reinigungspflicht rechtswidrig, „…wenn die Erfüllung der Pflichten wegen der Verkehrsverhältnisse oder aus anderen Gründen mit überobligationsmäßigen, unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden und deshalb den Anliegern nicht zuzumuten ist. In einer Straße, in der wegen des umfangreichen Baumbestandes mit erheblichem Laubfall zu rechnen ist, kann die Übertragung der Pflicht zur Fahrbahnreinigung während der Hauptzeit des Laubfalls die Zumutbarkeitsgrenze nach den Umständen des Einzelfalls überschreiten.“

Daher wird vorgeschlagen, für das erhöhte Laubvorkommen in der Rudolf- Tarnow-Straße und in der Alten Straße, einen Laubsauger in der Hauptzeit des Laubfalls zu mieten.

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: