Betreff
Resolution der Stadt Boizenburg/Elbe zur geplanten Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes M-V
Vorlage
053/17/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe fordert die Landesregierung und den Landtag Mecklenburg-Vorpommern auf, eindeutig und unmissverständlich zu erklären, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel, die ausschließlich zur kommunalen Entlastung dienen sollen (ab 2018 – 5 Milliarden Euro für ganz Deutschland) in Mecklenburg-Vorpommern zu 100% an die Kommunen weitergeleitet werden.

 

2. Die Stadtvertretung fordert die Landesregierung und den Landtag M-V weiterhin auf, bezüglich des neuen Finanzausgleichsgesetzes (FAG) ab 2018 den kommunalen Anteil der sogenannten Verbundmasse angemessen zu erhöhen (vertikaler Finanzausgleich).

 

3. Die Stadtvertretung fordert Landesregierung und Landtag M-V darüber hinaus auf, im Rahmen einer angemessenen Verteilung der Mittel zwischen den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten (horizontaler Finanzausgleich) sicherzustellen, dass die Zentren (Grund-, Mittel- und Oberzentren) so gestärkt werden, dass sie ihre zentrale Funktion auch wahrnehmen und in die ländlichen Räume ausstrahlen können.

 

4. Die Stadtvertretung fordert Landesregierung und Landtag M-V auf, über das Thema Finanzausgleich einen breiten Diskurs mit den Kommunen zu führen.

 

5. Die Bürgervorsteherin wird beauftragt, diesen Beschluss  der Landesregierung und den Fraktionen des Landtags schriftlich mitzuteilen und den Forderungen Nachdruck zu verleihen.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern und seine Gemeinden und Gemeindeverbände sehen sich wegen der demographischen Entwicklung und wegen des Rückgangs der Mittel aus dem Solidarpakt II großen finanzpolitischen Herausforderungen gegenüber.

 

Vor diesem Hintergrund soll eine umfangreiche Novellierung

des kommunalen Finanzausgleichs vorgenommen werden, die den veränderten Bedingungen Rechnung trägt.

 

Das finanzwissenschaftliche Gutachten zur Novelle des kommunalen Finanzausgleichs 2018 ist vor kurzem vorgelegt worden. Auf der Basis des Gutachtens soll zum 1.1.2018 neu geregelt werden,

wieviel Geld die Kommunen vom Land M-V für ihre Aufgaben erhalten und wie die Gelder dann unter den Landkreisen, Städten und Gemeinden verteilt werden.

 

In der Anlage ist ein aktueller Artikel zu diesem Thema enthalten („Der Überblick“, Heft 4/2017, Seite 227-228).

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................