Beschlussvorschlag:
1. Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe fordert die Landesregierung und den
Landtag Mecklenburg-Vorpommern auf, eindeutig und unmissverständlich zu
erklären, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel, die ausschließlich zur
kommunalen Entlastung dienen sollen (ab 2018 – 5 Milliarden Euro für ganz
Deutschland) in Mecklenburg-Vorpommern zu 100% an die Kommunen weitergeleitet
werden.
2.
Die Stadtvertretung fordert die Landesregierung und den Landtag M-V weiterhin
auf, bezüglich des neuen Finanzausgleichsgesetzes (FAG) ab 2018 den kommunalen
Anteil der sogenannten Verbundmasse angemessen zu erhöhen (vertikaler
Finanzausgleich).
3. Die Stadtvertretung fordert
Landesregierung und Landtag M-V darüber hinaus auf, im Rahmen einer
angemessenen Verteilung der Mittel zwischen den Gemeinden, Landkreisen und
kreisfreien Städten (horizontaler Finanzausgleich) sicherzustellen, dass die
Zentren (Grund-, Mittel- und Oberzentren) so gestärkt werden, dass sie ihre
zentrale Funktion auch wahrnehmen und in die ländlichen Räume ausstrahlen
können.
4.
Die Stadtvertretung fordert Landesregierung und Landtag M-V auf, über das Thema
Finanzausgleich einen breiten Diskurs mit den Kommunen zu führen.
5. Die Bürgervorsteherin wird beauftragt, diesen
Beschluss der Landesregierung und den
Fraktionen des Landtags schriftlich mitzuteilen und den Forderungen Nachdruck
zu verleihen.
Sachdarstellung und Begründung:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern und seine Gemeinden und
Gemeindeverbände sehen sich wegen der demographischen Entwicklung und wegen des
Rückgangs der Mittel aus dem Solidarpakt II großen finanzpolitischen
Herausforderungen gegenüber.
Vor diesem Hintergrund soll eine umfangreiche
Novellierung
des kommunalen Finanzausgleichs vorgenommen werden, die
den veränderten Bedingungen Rechnung trägt.
Das finanzwissenschaftliche Gutachten zur Novelle des
kommunalen Finanzausgleichs 2018 ist vor kurzem vorgelegt worden. Auf der Basis
des Gutachtens soll zum 1.1.2018 neu geregelt werden,
wieviel Geld die Kommunen vom Land M-V für ihre Aufgaben
erhalten und wie die Gelder dann unter den Landkreisen, Städten und Gemeinden
verteilt werden.
In der Anlage ist ein aktueller Artikel zu diesem Thema
enthalten („Der Überblick“, Heft 4/2017, Seite 227-228).
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................