hier: Beschluss über das Fördergebiet "Grundschulzentrum Boizenburg/Elbe"
Beschlussvorschlag:
1. Wegen des öffentlichen Interesses und der Pflicht der zügigen Umsetzung wird zur Realisierung des Vorhabens „Grundschulzentrum Boizenburg“, d.h. der Bausteine Sanierung des Bestandsgebäudes bis zur Anpassung der verkehrlichen Infrastruktur, ein Zeitraum von max. 8 Jahren festgelegt.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 19.03.2017 die Ergänzung der förmlichen Festlegung des abgegrenzten Fördergebietes „ Grundschulzentrum Boizenburg/Elbe“ Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus Anlage 2, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Der Lageplan zur Gebietsabgrenzung des Geltungsbereiches der Gesamtmaßnahme Fördergebiet „ Grundschulzentrum Boizenburg/Elbe“ mit Stand vom 09.03.2017 wird um die Namen der Straßen, die im Geltungsbereich bzw. an der Grenze des Geltungsbereichs des Fördergebietes liegen, ergänzt.
Sachdarstellung und Begründung:
In der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2016 hatte die Stadtvertretung der Festlegung des abgegrenzten Fördergebietes „ Grundschulzentrum Boizenburg/Elbe“ zugestimmt.
Mit Schreiben der Stadt vom 17.01.2017 wurde die Zustimmung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung gem. A 2.1 Abs.4 StBauFR zur Abgrenzung des Gebietes beantragt. Im Schriftverkehr mit dem Ministerium sind weitere Hinweise zum Stand des Verfahrens wie folgt gegeben worden:
Derzeit
wird das Verfahren für einen Architektenwettbewerb durchgeführt. Von 42
Bewerbern werden 7 Büros ihre Arbeiten im Mai 2017 vorstellen. Wenn im Sommer
2017 der Planungsauftrag erteilt werden kann, könnte mit einer Baugenehmigung
noch in diesem Jahr gerechnet werden. Ein Beginn der Bauarbeiten sollte dann in
2018 erfolgen. Ein Zuwendungsbescheid für die Sanierung des Bestandsgebäudes
liegt bereits vor.
Die
Bestätigung der Bestandsfähigkeit der Ludwig-Reinhard-Grundschule und der
Grundschule „ An den Eichen“ wurde mit Schreiben vom 19.05.2016 vom
Bildungsministerium erteilt. ( Anlage 1)
Im
Rahmen eines Arbeitskreises aus Politik, Verwaltung, Landkreis, Lehrern und
Eltern ist eine Aufgabenstellung für die Wettbewerbsteilnehmer, ein
pädagogisches Konzept und ein Raumprogramm erarbeitet worden.
Die
Zustimmung zum Auslobungstext erfolgte als Beschluss der Stadtvertretung in
öffentlicher Sitzung. Im Rahmen der Objektplanung wird dann eine weitere
Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Auf
Grund der doppelten Schüleranzahl ist der erhöhte Hol- und Bringeverkehr von
großer Bedeutung. Die Sicherheit der
Schüler erfordert eine weitestgehende Trennung von Bus- und PKW Verkehr.
Im
Zuge der Entwicklung des Schulstandortes ist somit geplant, die am Ende der Straße „An der Quöbbe“ befindliche, gegenwärtig
gesperrte Boizebrücke zu erneuern und so die Anbindung an die Straße Vor dem Mühlentor/Ecke Klingbergstraße zu
schaffen. Gleichzeitig ist angedacht, den privaten Verkehr zur
Schülerbeförderung im Einrichtungsverkehr über die nördlich gelegene Düstere
Gahre zu ermöglichen. Die Straßenbereiche sind nunmehr mit in das Fördergebiet
aufgenommen.
Die
Größe des Geltungsbereiches des Fördergebietes beträgt insgesamt ca. 2,7 ha.
Es
wird der Lageplan für das Fördergebiet mit den angrenzenden Straßennamen
beigefügt ( Anlage 2 )
Mit Schreiben vom 30.01.2017 hat das Ministerium für
Energie, Infrastruktur und Digitalisierung die Zustimmung zur Abgrenzung des
Geltungsbereiches der Gesamtmaßnahme Fördergebiet „ Grundschulzentrum
Boizenburg/Elbe“ unter 2 Bedingungen erteilt. ( Anlage 3)
Dieser Beschluss ist nach Zustimmung durch das Ministerium öffentlich bekannt zu machen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Betrag
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