Betreff
Grundschulzentrum am Standort der Ludwig- Reinhard- Schule
hier: Beschluss über das Fördergebiet "Grundschulzentrum Boizenburg/Elbe"
Vorlage
051/16/30
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 12.05.2016 die förmliche Festlegung des abgegrenzten Fördergebietes „ Grundschulzentrum Boizenburg/Elbe“.

 

Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Nach Abwägung verschiedener Lösungsvarianten hatte die STVS vom 12.03.2015 beschlossen, am Standort Ludwig- Reinhard- Schule eine gemeinsame Grundschule „Grundschulzentrum“ zu errichten.

Die Stadt Boizenburg verfügt derzeit über 2 Grundschulen. Die Ludwig-Reinhard-Grundschule wurde etwa 1888 erbaut und befindet sich unmittelbar angrenzend an das Sanierungsgebiet. Die Grundschule  An den Eichen wurde in den 1960-er Jahren erbaut und liegt im Stadtteil Siedlung. Beide Schulen weisen erhebliche bauliche Mängel auf und bedürfen einer umfassenden Grundsanierung und Modernisierung, um den Anforderungen an einen modernen Schulbetrieb in den kommenden Jahren gerecht werden zu können. Keiner der Standorte erfüllt bisher die Anforderungen an Barrierefreiheit.

Lt. Schulentwicklungsplan des Landkreises Ludwigslust-Parchim sind beide Schulen im Prognosezeitraum ohne Einschränkungen gesichert. Bei der Bildung eines Grundschulzentrums durch die Zusammenlegung beider Schulen werden erhebliche Synergieeffekte durch einen dauerhaft geringeren Verwaltungs- und Unterhaltungsaufwand erwartet. Die Attraktivität des Grundschulstandortes Boizenburg kann durch erweiterte Angebote für die Schüler wesentlich gesteigert werden.

Die Stadt Boizenburg beabsichtigt, einen Architektenwettbewerb mit vorgeschaltetem VOF-Verfahren durchzuführen, um einen hinsichtlich Kosten, Nutzung und städtebaulicher Einordnung optimalen Lösungsvorschlag zu finden. Hierfür wurden die Grundlagen wie etwa das pädagogische Konzept und das Raumprogramm bereits erarbeitet.

Ein Förderantrag für ein städtebaulich bedeutsames Einzelvorhaben, datiert vom 21.09.2015, wurde fristgerecht beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus gestellt. Inhalt des Förderantrages waren folgende kostenrelevante Bausteine:

                                                                                                                                                             Kosten (T€)

A)     Sanierung Bestandsgebäude                                                                           2,400,00

B)      Erweiterungsbau/ Anbau                                                                                  3,360,00

C)      Abbruch der vorhanden Bebauung für den Erweiterungsbau                75,00

D)     Außenanlagen                                                                                                           200,00

E)      Sporthalle (Erweiterung bzw. Anbau um ein Feld und Sanitär)         1.000,00

F)      Umzüge                                                                                                                         50,00

G)     Interimslösung Container                                                                                     250,00

H)     Anpassung der verkehrlichen Infrastruktur

(Straßenbau, Ersatzneubau der derzeit gesperrten Brücke,

Eltern-/lehrerparkplätze) aufgrund der doppelten Schüleranzahl       400,00

I)        VOF-Verfahren/Wettbewerb                                                                             165,00

mit geschätzten Gesamtkosten von 7,9 Mio €.

 

Daraufhin wurde seitens des Ministeriums mit Schreiben vom 07.03.2016 eine Förderung für die im Förderantrag genannten Bausteine A (Sanierung Bestandsgebäude) für das Jahr 2016 und für den Baustein B (Erweiterungsbau) für das Jahr 2017 im Rahmen des Städtebauförderprogramms „ Kleinere Städte und Gemeinden“ in Betracht gezogen.

 

Grundlage dafür wäre eine gesonderte städtebauliche Gesamtmaßnahme mit einem entsprechend abgegrenzten Gebiet. Dieses Gebiet ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

Im Rahmen einer Anteilfinanzierung beträgt die Höhe der Zuwendung dann 66 % (Bund und Land 2/3) der zuwendungsfähigen und durch den Förderrahmen bestimmten Kosten. Der Eigenanteil beträgt 33 % (1/3). Die Bildung eines städtebaulichen Sondervermögens ist nicht erforderlich.

Damit das Vorhaben im Rahmen der Aufstellung des Städtebauförderprogramms 2016 Berücksichtigung finden kann, soll der bereits gestellte Förderantrag ergänzt werden:

 

1.       Ein Beschluss über ein separates, abgegrenztes Fördergebiet

2.       Ein Bestätigung des Bestandes des Schulstandortes (Schulentwicklungsplan)

3.       Eine Aussage zur Einbindung in ein städtebauliches Entwicklungskonzept, ggfl. auch ILEK des Landkreises

4.       Eine Bestätigung über die gesicherte Gesamtfinanzierung

 

Punkt 1 erfolgt mit diesem Beschluss. Punkt 2 und 3 sind nachweisbar. Da die gesicherte Gesamtfinanzierung (Punkt 4) ohne weitere Fördermöglichkeiten nicht dargestellt werden kann, aber eine Abstimmung im Wirtschaftsministerium erfolgt ist, stellt sich die geplante Förderung aus Sicht der Stadt Boizenburg/Elbe wie folgt dar:

 

Baustein

Kosten

(T€)

EAT Stadt

(T€)

STBauFM

(T€)

Sonstige

Finanzierung

(T€)

 

A) Sanierung Bestandsgebäude

2.400,00

600,00

1.800,00

 

Städtebauförderung

B) Erweiterungsbau

3.360,00

840,00

2.520,00

 

ELER (WM)

C) Abbruch der

vorhandenen

Bebauung

    75,00

 

     75,00

 

Städtebauförderung

D) Außenanlagen

   200,00

  30,00

    170,00

 

Städtebauförderung

E) Sporthalle

1.700,00

  850,00

 

850,00

Sportst. RL

F) Umzüge

     50,00

 

      50,00

 

Städtebauförderung

G) Interimslösung

   250,00

 125,00

    125,00

 

Städtebauförderung

H) Anpassung an verkehrliche Infrastruktur

   400,00

 100,00

    300,00

 

ELER (WM)

I ) VOF- Verfahren/

Wettbewerb

   165,00

 

   165,00

 

Städtebauförderung

Summe

8.600,00

2.545,00

5.205,00

850,00

 

 

Dabei wird berücksichtigt, dass die Kosten für den Anbau an die Storthalle von bisher 1 Mio € nicht ausreichen werden. Nunmehr werden 1,7 Mio € in Ansatz gebracht.

 

 

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen:

Gebietsabgrenzung Anlage 1