Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der in der Anlage enthaltenen Fassung.
Der Beschluss der Stadtvertretung vom 08.12.2016, Drucksachen Nr. 155/16/30/2 (Ziffer 2), hinsichtlich der Bildung einer Arbeitsgruppe wird mit Wirkung des Inkrafttretens der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung aufgehoben.
Sachdarstellung und Begründung:
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 08.12.2016, Drucksachen Nr. 155/16/30/2 (Ziffer 2), wurde eine Arbeitsgruppe zur Begleitung des Bauvorhabens „Grundschulzentrum Boizenburg/Elbe“ eingerichtet.
Alternativ kann auch ein
zeitweiliger Begleitausschuss nach § 36 Kommunalverfassung M-V gebildet werden.
Die Entschädigung der Mitglieder des Begleitausschusses erfolgt nach den
Regelungen der Hauptsatzung und der Entschädigungsverordnung M-V in der jeweils
gültigen Fassung.
Alternativen:
Die bisherige Regelung des § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung und der Beschluss
der Stadtvertretung vom 08.12.2016, Drucksachen Nr. 155/16/30/2, gelten unverändert fort.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
(für drei
Sitzungen in 2017) Produkt.: 11104000 Sachkonto: 50130000, 50190000 HH-Ansatz: 50.000,00 Euro Verausgabt: 23.100,00 Euro Noch verfügbar: 26.900,00 Euro |
Deckungsvorschlag: ggf. überplanmäßige Ausgabe bzw.
Nachtragshaushalt 2017, Berücksichtigung bei der Haushaltsplanung 2018 |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Entwurf der 5.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe