Betreff
Genehmigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters
hier: außerplanmäßige Ausgabe (Schadensersatzforderung)
Vorlage
130/15/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 09.09.2015 zur außerplanmäßigen Ausgabe beim Produkt 11402000, Sachkto: 56250000 – Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Aufwendungen – in Höhe von 3.329,52 Euro.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Mit Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Boizenburg Drucksachen-Nr.: 0127/04/30 vom 13.01.2005 erhielten die zu 2/3 Miteigentümer am Flurstück 39 der Flur 4 Gemarkung Gothmann die Handlungsvollmacht, beim Verkauf von Bauland  den Miteigentumsanteil von 1/3 Stadt Boizenburg mit zu veräußern und den Kaufpreisanteil dann an die Stadt auszukehren.

 

Ein Verkauf ist mit der Urkundenrolle 476/2013 vom 28.08.2013  getätigt worden. . Das anteilige Kaufgeld in Höhe von 1/3 = 20.000,00 Euro ist am 06.11.2013 bei der Stadtkasse eingegangen.

 

Mit Schreiben vom 25.04.2014 durch die Rechtsanwaltskanzlei Schmincke & Laschewski, welche durch Vollmacht der Käufer das Mandat erhielten, wurde der  Stadt Boizenburg/Elbe als Mitverkäufer eröffnet, dass durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Bauordnung das Bauvorhaben – Errichtung eines Einfamilienhauses – nicht in Aussicht gestellt werden kann. Begründet wurde dieses u.a., dass die untere Naturschutzbehörde das Bauvorhaben aus naturschutzfachlichen Gründen ablehnt (s. Anlage 1).

 

Die Verwaltung hat drauf hin sich mit dem Miteigentümerl geeinigt, dass der Schriftverkehr sowie die zu führenden Gespräche über die Stadt laufen. In Gesprächen mit dem Landwirtschaftsministerium, der unteren Naturschutzbehörde und in Vorortbegehungen ist dann in einer Beratung mit dem Biosphärenamt am 13.03.2015 mitgeteilt worden, dass für das Bauvorhaben die Genehmigung vorliegt.

 

Mit Schreiben vom 08.04.2015 teilte der Rechtsanwalt der Käufer mit, dass seine Mandaten nunmehr durch den verzögerten Baubeginn Schadenersatzansprüche geltend machen. Diese setzen sich aus den entstandenen Mietkosten sowie den Anwaltskosten zusammen (s. Anlage 2). Insgesamt belaufen sich die Ansprüche auf 9.988,55 Euro. In einem Gespräch mit dem Miteigentümer am 22.04.2015 wurden durch die Mitarbeiterin im Bereich Liegenschaften diese Forderungen besprochen. Diese haben am 23.04.2015 zugesagt (telefonisch),  ihren 2/3 Anteil in Höhe von 6.659,03 Euro der Stadt Boizenburg zu überweisen, damit dann der gesamte Betrag bis zum 20.09.2015 auf das Anderkonto der Rechtsanwaltskanzlei überwiesen werden kann.

 

Der Anteil der Stadt Boizenburg/Elbe liegt bei 3.329, 52 Euro.

 

Da im Ansatz des Haushaltes 2015 auf dem Sachkonto kein Geld geplant wurde, benötigt die Verwaltung die außerplanmäßige Ausgabe. Die Deckung erfolgt aus dem Produkt 53500000, Sachkto: 47300000 (Gewinnausschüttung Stadtwerke).

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 11402000

Sachkonto: 56250000     

HH-Ansatz:   -          

Verausgabt:  -           

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

53500000 47300000

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: