hier: außerplanmäßige Ausgabe (Schadensersatzforderung)
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 09.09.2015 zur
außerplanmäßigen Ausgabe beim Produkt 11402000, Sachkto: 56250000 –
Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Aufwendungen – in Höhe von 3.329,52 Euro.
Sachdarstellung und Begründung:
Mit Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Boizenburg Drucksachen-Nr.: 0127/04/30 vom 13.01.2005 erhielten die zu 2/3 Miteigentümer am Flurstück 39 der Flur 4 Gemarkung Gothmann die Handlungsvollmacht, beim Verkauf von Bauland den Miteigentumsanteil von 1/3 Stadt Boizenburg mit zu veräußern und den Kaufpreisanteil dann an die Stadt auszukehren.
Ein Verkauf ist mit der Urkundenrolle 476/2013 vom 28.08.2013 getätigt worden. . Das anteilige Kaufgeld in Höhe von 1/3 = 20.000,00 Euro ist am 06.11.2013 bei der Stadtkasse eingegangen.
Mit Schreiben vom
25.04.2014 durch die Rechtsanwaltskanzlei Schmincke & Laschewski, welche
durch Vollmacht der Käufer das Mandat erhielten, wurde der Stadt Boizenburg/Elbe als Mitverkäufer
eröffnet, dass durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Bauordnung das
Bauvorhaben – Errichtung eines Einfamilienhauses – nicht in Aussicht gestellt
werden kann. Begründet wurde dieses u.a., dass die untere Naturschutzbehörde
das Bauvorhaben aus naturschutzfachlichen Gründen ablehnt (s. Anlage 1).
Die Verwaltung hat
drauf hin sich mit dem Miteigentümerl geeinigt, dass der Schriftverkehr sowie
die zu führenden Gespräche über die Stadt laufen. In Gesprächen mit dem
Landwirtschaftsministerium, der unteren Naturschutzbehörde und in
Vorortbegehungen ist dann in einer Beratung mit dem Biosphärenamt am 13.03.2015
mitgeteilt worden, dass für das Bauvorhaben die Genehmigung vorliegt.
Mit Schreiben vom
08.04.2015 teilte der Rechtsanwalt der Käufer mit, dass seine Mandaten nunmehr
durch den verzögerten Baubeginn Schadenersatzansprüche geltend machen. Diese
setzen sich aus den entstandenen Mietkosten sowie den Anwaltskosten zusammen
(s. Anlage 2). Insgesamt belaufen sich die Ansprüche auf 9.988,55 Euro. In
einem Gespräch mit dem Miteigentümer am 22.04.2015 wurden durch die
Mitarbeiterin im Bereich Liegenschaften diese Forderungen besprochen. Diese
haben am 23.04.2015 zugesagt (telefonisch),
ihren 2/3 Anteil in Höhe von 6.659,03 Euro der Stadt Boizenburg zu
überweisen, damit dann der gesamte Betrag bis zum 20.09.2015 auf das Anderkonto
der Rechtsanwaltskanzlei überwiesen werden kann.
Der Anteil der
Stadt Boizenburg/Elbe liegt bei 3.329, 52 Euro.
Da im Ansatz des
Haushaltes 2015 auf dem Sachkonto kein Geld geplant wurde, benötigt die
Verwaltung die außerplanmäßige Ausgabe. Die Deckung erfolgt aus dem Produkt
53500000, Sachkto: 47300000 (Gewinnausschüttung Stadtwerke).
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 11402000 Sachkonto: 56250000 Verausgabt: -
Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: 53500000 47300000 |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: