hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen
Auslegung des 2. Änderungsentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 29 für den Bereich
„Am Elbberg/südlich der alten B 5“
vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretersitzung geprüft und - wie in der Anlage dargestellt - abgewogen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretersitzung der Stadt Boizenburg den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 für den Bereich „„Am Elbberg/südlich der alten B 5“ mit Planstand vom ……. 2014, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben, von dem Ergebnis zu unterrichten.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretersitzung hat am 13.03.2014
den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
29 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gefasst. Der von der Planänderung
betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die
Planunterlagen lagen in der Zeit vom 03.04.2014 bis zum 06.05.2014 öffentlich
aus. Nach Beratung und Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange zu den angeführten Anregungen wird empfohlen, entsprechend
der anliegenden Beschlussvorlage zu beschließen. Hieraus ergeben sich keine
Änderungen in Teil A oder Teil B des Bebauungsplanes. Die Erteilung einer
Genehmigung ist nicht erforderlich. Die Änderung des Bebauungsplanes tritt mit
der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch
verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen
und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: