hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der 4. Änderung entsprechend dem
Plankonzept/Vorentwurf in der Fassung vom
Mai 2014 nach § 2 Abs.1 i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wird in
Form einer einmonatigen Planauslegung durchgeführt.
Den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben.
Sachdarstellung und Begründung:
In der öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung vom 13.09.2012 wurde die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In der Stadtvertretersitzung vom 18.12.2012 wurde der im September gefasste Aufstellungsbeschluss um die Punkte 1-9 ergänzt bzw. erweitert.
Das Plankonzept mit den Änderungsflächen von 4.1 bis 4.16 liegt nun vor und die erste frühzeitige Beteiligungsstufe der Öffentlichkeit als auch die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange kann durchgeführt werden.
Alternativen:
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.:
51100000 Sachkonto:
56250000 HH-Ansatz:
49.000,00 Verausgabt: 920,77
Noch
verfügbar: 48.079,23 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung
im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Planunterlagen